Beratung für Landwirte
Wupperverband informiert über gewässerschonendes Düngen.
Bergisches Land. Der Wupperverband begleitet und berät zusammen mit der Landwirtschaftskammer Landwirte bei einer gewässerschonenden Düngeplanung. Im Frühjahr starten die Landwirte mit der Düngung ihrer Felder. Damit dies im Einklang mit dem Gewässerschutz erfolge, stimmen sich Wupperverband, Landwirtschaftskammer und Landwirte ab.
Seit 25 Jahren gibt es in den Einzugsgebieten der Trinkwassertalsperren die Kooperation von Landwirtschaft und Wasserwirtschaft. Der Wupperverband unterstütze an seinen Trinkwassertalsperren die Landwirte bei der Umsetzung von Maßnahmen und stellt ihnen einen landwirtschaftlichen Berater der Landwirtschaftskammer zur Seite, so der Verband. Er ist Ansprechpartner für Gewässerschutz und hilft den Landwirten in der Praxis.
So gibt es beispielsweise eine Sperrfrist für die Düngung vom 1. November bis zum 1. Februar auf Grünland. „Früher durften die Landwirte bis Mitte November düngen, diese Regelung ist seit Juni 2017 verschärft worden“, so Alexandra Preuß-Ochel, die sich beim Wupperverband um den vorsorglichen Gewässerschutz kümmert. Ab Anfang Februar dürfe aber nur dann gedüngt werden, wenn die Witterung es zulasse, wenn also zum Beispiel der Boden nicht gefroren sei und den Dünger deshalb gar nicht aufnehmen könne. Erst wenn gewährleistet sei, dass der Dünger nicht in Gewässer abdrifte, sondern wirklich den Pflanzen zu Gute komme, können die Landwirte starten.
Ein weiterer Baustein, damit der Dünger nicht in Flüsse oder Bäche gespült wird, ist die bodennahe Ausbringung. Nebeneffekt sei die Reduzierung von unliebsamen Gerüchen. Mittel der Wahl seien hier so genannte Schleppschuhverteiler. Landwirte, die diese einsetzen, erhielten eine Förderung. Die Förderung zur bodennahen Gülleausbringung im Frühjahr sei unter anderem an das so genannte Temperatur-Summenmodell gekoppelt. Alexandra Preuß-Ochel erklärt, dass „ab Jahresbeginn alle positiven Tagesmitteltemperaturen erfasst werden. Wird im Frühjahr eine Temperatursumme von 200 C überschritten, ist der nachhaltige Vegetationsbeginn erreicht. Das kann regional sehr unterschiedlich sein.“ Das Modell beruhe auf dem phänologischen Kalender, also einem Kalender, der die Entwicklungserscheinungen in der Natur dokumentiere. Dieser stütze sich auf jahrhundertelange Naturbeobachtung; die Erfahrung habe zum Beispiel gezeigt, wann welche Pflanze auf die Temperatur reagiert. Nur dann, wenn die Pflanzen den Dünger auch aufnehmen können, werde er aufgebracht und der Landwirt erhalte die Förderung für die bodennahe Ausbringung.
Außerdem werde eine bedarfsgerechte Düngeplanung erarbeitet, die die gezielte Verteilung des Wirtschaftsdüngers „Gülle“ flächenbezogen auf das ganze Jahr vorsieht. Benjamin Jacob, der Kooperationsberater der Landwirtschaftskammer erläutert: „Mit dem Landwirt wird anhand von Bodenproben und Viehbestand konkret besprochen, wo, was und wie viel gedüngt werden soll. Das senkt Produktionskosten und verhindert eine überhöhte Nährstoffversorgung auf den Flächen.“
Die Landwirte müssen seit Sommer 2017 auch einen größeren Abstand zum Gewässer halten, waren es zuvor 3 Meter, dürfe nun erst in 4 Metern Entfernung von Flüssen und Bächen gedüngt werden. „In den Einzugsgebieten unserer Trinkwassertalsperren hat sich die Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft sehr gut entwickelt. Gemeinsam können wir gute Erfolge im Gewässerschutz erzielen“, lautet das Fazit von Alexandra Preuß-Ochel und Benjamin Jacob.