Dalben sollen Landgang für Schifffahrt ermöglichen
Bis Pfähle zum Befestigen der Schiffe im Rheinauhafen installiert sind, können sie im Niehler Hafen anlegen.
Köln. Bei den Verhandlungen um die Wiederherstellung von Anlegemöglichkeiten für Binnenschiffe im Rheinauhafen wurde ein Durchbruch erzielt. Stadt, die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) und die Häfen und Güterverkehr Köln (HGK) verständigten sich darauf, dass durch die Installation von Dalben im Rheinauhafen als Festmach-Vorrichtung eine Möglichkeit des Landganges für die Schifffahrt geschaffen werden soll.
In den kommenden zwei Monaten soll eine Vereinbarung zwischen den Beteiligten abgeschlossen und eine Kampfmittel-Erkundung, die vor den Baumaßnahmen notwendig ist, durchgeführt werden. Von Fachleuten werden unterschiedliche Konstruktions-Modelle und Gestaltungen der für den Landgang erforderlichen Konstruktion und der Dalbenausbildungen geprüft. Die Stadtverwaltung wird auf dieser Grundlage die politischen Gremien informieren. Die Dalben werden dabei in der Wasserstraße verankert. Eine Variante wäre dann beispielsweise, mit Übergängen die bereits vorhanden Treppen in der Kaimauer als Landgang-Möglichkeit zu nutzen. Da die Kaimauer in absehbarer Zeit wieder in das Eigentum der Stadt übergehen soll, ist es notwendig, dass Stadt, HGK und WSV hier gemeinsam eine einvernehmliche Lösung finden.
Wichtig ist für die Vertragspartner zudem, dass die bestehenden Stromtankstellen der Rhein-Energie in das Konzept integriert werden. Denn zum 1. Juni treten Änderungen der Rheinschifffahrts-Polizeiverordnung in Kraft. Das bedeutet, dass Binnenschiffe, die im Bereich einer Stromtankstelle anlegen, Landstrom als Energiequelle statt ihrer Diesel-Aggregate nutzen müssen.
Stadt, WSV und HGK sind sich darüber bewusst, dass diese Maßnahmen nicht sofort umzusetzen sind. So lange das Festmachverbot für die Binnenschifffahrt im Rheinauhafen gilt, stellt die Rhein-Cargo in den Niehler Häfen kostenlos Liegeplätze zur Verfügung. Das Angebot richtet sich an Besatzungen, die Ruhezeiten benötigen oder Tätigkeiten wie Behördengänge oder Einkäufe durchführen wollen.
Im Dezember 2017 und im Januar war es an der Kaimauer im Rheinauhafen zu zwei schweren Unfällen gekommen. Nachdem dort liegende Binnenschiffe Festmachvorrichtungen aus der Mauer gerissen hatten, sprach die als Eigentümerin zuständige HGK ein Festmachverbot aus. Dies wurde notwendig, um weitere Unfälle zu vermeiden. Für die Binnenschifffahrt bedeutete das Verbot eine weitere Einschränkung der ohnehin knappen Liegeplätze am Rhein.