Fischhalter müssen sich beim Kreis melden

Veterinäramt: Fischseuchen sollen künftig schneller eingedämmt werden.

Rhein.-Berg. Kreis. Wer einen Angelteich, einen Aquakulturbetrieb oder eine ähnliche Fischhaltung betreibt, muss dies künftig dem Veterinäramt des Rheinisch-Bergischen Kreises mitteilen. Dies geht aus der Änderung der bundesweit geltenden Fischseuchenverordnung hervor.

Ziel dieser Regelung ist es, beim Ausbruch einer Fischseuche schnell die nötigen Maßnahmen zum Schutz der noch nicht betroffenen Betriebe ergreifen zu können. Die Anordnung gilt für alle Betreiber von Fischhaltungen, die Fische halten, züchten, lebende Fische abgeben, hältern oder schlachten. Nicht betroffen sind hingegen Zierfische in privaten Aquarien, in gewerblichen Zoohandlungen oder in Gartenteichen, die nicht mit natürlichen Gewässern verbunden sind. Wildlebende Fische, die zum Verzehr gefangen werden, sind von der Regelung ebenfalls ausgeschlossen.

"Gerade im bergischen Land gibt es viele kleinere Fischteiche, die eine Verbindung zu natürlichen Gewässern haben und in denen zum Beispiel Forellen gehalten werden. Auch wenn diese Forellen nicht veräußert werden, gilt gleichwohl die Anzeigepflicht beim Veterinäramt", erklärt der Amtstierarzt des Rheinisch-Bergischen Kreises, Dr. Thomas Mönig. "Wie bei vielen anderen Tierseuchen gilt auch hier die Regel: Je genauer die Kenntnis über die Fischbestände, desto effektiver können die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergriffen werden."

Das Veterinäramt des Rheinisch-Bergischen Kreises bittet daher alle Betreiber, der Meldepflicht nachzukommen. Für telefonische Auskünfte und weitere Informationen steht das Veterinäramt unter der Telefonnummer 02202/ 136806 zur Verfügung. Red