Verkehr Bauvorhaben: Weniger Parkplätze
Köln · Der Rat hat in seiner Sitzung die von der Verwaltung erstellte Stellplatzsatzung beschlossen. Zum ersten Mal bestimmt die Stadt Art und Umfang von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder bei Bauvorhaben selbst und ersetzt damit die landesweite Regelung.
Beispielsweise können die örtlichen Gegebenheiten und die Qualität der vor Ort vorhandenen ÖPNV-Anbindungen besser berücksichtigt werden.
Verkehrsdezernent Ascan Egerer freut sich über den Beschluss: „Es ist erklärtes Ziel, die Herstellung von Kfz-Stellplätzen auf das zwingend Notwendige zu reduzieren. Die kommunale Stellplatzsatzung eröffnet die Möglichkeit, mithilfe von Mobilitätskonzepten maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Zudem werden Anreize geschaffen, um den flächendeckenden Ausbau von Mobilstationen, Sharing-Angeboten, Fahrradabstellanlagen und einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge voranzutreiben. Damit ist die neue Stellplatzsatzung ein wesentliches kommunales Steuerungselement im Parkmanagement und ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz für ein lebenswertes Köln.“
Die Satzung regelt gleichzeitig die Erhebung von Ablösebeiträgen und ersetzt die bisher geltende Ablösesatzung aus dem Jahr 2001. Mit den Stellplatzablösemitteln werden in Zukunft Maßnahmen finanziert, die auf eine Stärkung des Umweltverbundes im gesamten Stadtgebiet abzielen.
Zum Hintergrund: Die Festlegung des Stellplatzbedarfs für Fahrzeuge und Abstellplätze für Fahrräder bei baulichen Vorhaben wurde bisher im Rahmen der Landesbauordnung geregelt. Die novellierte Bauordnung NRW, die am 2019 in Kraft getreten ist, ermöglicht den Kommunen, die Regelung für die Herstellung von Abstellanlagen für Kfz und Fahrräder bei baulichen Vorhaben in eigener Zuständigkeit und Verantwortung zu gestalten. Voraussetzung hierfür ist der Erlass einer entsprechenden Satzung.