Gericht Ex-Femen-Aktivistin Witt muss 600 Euro zahlen
Nach dem Urteil aus dem Dezember hatte die Aktivistin Protest eingelegt. An Weihnachten 2013 war sie barbusig auf den Altar des Kölner Doms gesprungen.
Köln (dpa). Ex-Femen-Aktivistin Josephine Witt (22), die während einer Weihnachtsmesse 2013 barbusig auf den Hauptaltar des Kölner Doms gesprungen war, ist auch in der Berufungsverhandlung schuldig gesprochen worden.
Das Landgericht Köln verurteilte sie am Dienstag wegen Störung der Religionsausübung zu einer Geldstrafe von 600 Euro und folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Witts Anwältin hatte zuvor dafür plädiert, es bei einer "gerichtlichen Standpauke" zu belassen und andernfalls das Jugendstrafrecht anzuwenden.
Bereits im Dezember war Witt zu einer Geldstrafe von damals 1200 Euro verurteilt worden. Dagegen legte sie Berufung ein. Die junge Hamburgerin, die mittlerweile kein Femen-Mitglied mehr ist, hatte während des Gottesdienstes am Ersten Weihnachtstag 2013 im Beisein von Kardinal Joachim Meisner Parolen gerufen - nur mit einem Slip bekleidet und der Aufschrift "I am god" (Ich bin Gott) auf dem Oberkörper.
Die Studentin der Zahnmedizin wollte damit nach eigenen Angaben gegen die Stellung der Frau in der katholischen Kirche und gegen Meisners Einstellung zur Abtreibung protestieren.