Prozess in Köln Kind überfahren - Prozess gegen Müllwagenfahrer eingestellt
Köln · Nach dem Unfalltod eines Kindes hat das Kölner Amtsgericht den Prozess gegen den beschuldigten Müllwagenfahrer eingestellt.
Der 38-Jährige, der wegen fahrlässiger Tötung angeklagt war, muss ein Monatsgehalt - 2000 Euro - an ein Kinderhospiz zahlen. Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenkläger einigten sich am Mittwoch in einem Rechtsgespräch auf die Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung.
„Es geht hier um ein tragisches Unfallgeschehen“, erläuterte die Richterin zur Begründung. „Wir alle sehen Ihnen an, dass Sie damit schwer zu kämpfen haben“, sagte sie an den Angeklagten gewandt. Der Mann, der die kurze Verhandlung mit gesenktem Kopf verfolgte, ist seit dem Unfall vor einem Jahr arbeitsunfähig und in psychologischer Behandlung. „Es tut mir sehr leid für die Familie, ich würde es gerne rückgängig machen“, sagte der Vater von zwei Kindern.
Der Müllwagenfahrer hatte den Jungen, der in Köln mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fuhr, beim Rechtsabbiegen übersehen. Der Siebenjährige wurde von den Hinterrädern des Lkw überrollt und starb noch am Unfallort. Laut Anklage wäre der Unfall vermeidbar gewesen, denn der Fahrer hätte das Kind vor der Kollision für einen Zeitraum von 3,5 Sekunden im Seitenspiegel sehen können.