Illegales Autorennen Köln: Raserfall muss vor dem Landgericht behandelt werden

Köln (dpa). Der Tod einer unbeteiligten Radfahrerin durch Raser in Köln wird nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor dem Landgericht verhandelt. Das entschied das Oberlandesgericht Köln nach eigenen Angaben vom Freitag und gab damit einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft statt.

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Zur Begründung verwies das Oberlandesgericht auf das große überregionale Medieninteresse, das der Fall gefunden hatte. Das Landgericht hatte den Fall an das niedrigere Amtsgericht delegiert, doch diese Entscheidung ist nun aufgehoben.

Die beiden Angeklagten sollen im April dieses Jahres ein illegales Autorennen im Stadtteil Mülheim veranstaltet haben. Dabei hatte der eine Angeklagte wohl die Kontrolle über seinen Wagen verloren, eine 19 Jahre alte Radfahrerin kam zu Tode. Das Landgericht wollte den Fall nicht verhandeln. Es meinte, weder die zu erwartende Höhe der Strafe noch die Bedeutung der Tat rechtfertigten eine Verhandlung vor dem Landgericht.

Das Oberlandesgericht sah dies anders. Zum einen habe es dieses Jahr in Köln mehrere Todesfälle durch illegale Autorennen gegeben, zum anderen habe der Fall bundesweite Beachtung in der Presse gefunden. Allein dadurch wachse ihm besondere Bedeutung zu. Dies habe das Landgericht übersehen.