Wahlhelfer Landgericht gibt Rhein-Energie recht

Köln · Das Landgericht Köln hat der Rhein-Energie bei ihrer Aufteilung von Grund- und Ersatzversorgungspreisen für Strom und Erdgas recht gegeben. Die Kammer wies einen Antrag der Verbraucherzentrale NRW auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung als „unbegründet“ zurück.

Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass die von der Rhein-Energie vorgenommene Preisspreizung rechtlich nicht zu beanstanden sei. Das Unternehmen hatte für die große Zahl von Neukunden höhere Preise ansetzen müssen, die um den Jahreswechsel plötzlich und unerwartet in die Grund- und Ersatzversorgung gekommen sind. Dies war nach Überzeugung des Gerichts aufgrund der geltenden Rechtslage möglich und statthaft.

Für die vielen Bestandskunden hatte das Unternehmen langfristig im Voraus entsprechende Energiemengen beschafft und konnte dort die Preise stabil halten. Für die mehr als 25.000 neuen Kunden, die innerhalb weniger Tage in die Lieferverantwortung der Rhein-Energie kamen, musste das Unternehmen zu aktuellen Börsen-Höchstpreisen Energie nachbeschaffen. Diese Mehrkosten gab sie an die neuen Kunden weiter.

Auslöser des Problems waren Energiediscounter, von denen einige ohne Vorwarnung die Belieferung ihrer Kunden einstellten.