Aus Sicherheitsgründen untersagt Polizei verbietet Demo vor Kölner Moschee

Köln · Weil man Mohammed Karikaturen und eine Provokation der islamischen Welt befürchtet, ist die geplante Demo eines Künstlerkollektivs verboten worden.

Die Polizei hat eine Demo aus Sicherheitsgründen untersagt.

Foto: dpa/Fabian Strauch

Die Polizei hat eine Demonstration an der Ditib-Zentralmoschee in Köln verboten, weil sie eine folgenschwere Provokation der islamischen Welt befürchtet. Es sei zu erwarten, dass auf der Kundgebung Mohammed-Karikaturen gezeigt werden sollten, schilderte ein Polizeisprecher am Freitag. Die Veranstaltung, die der nach Polizeiangaben private Anmelder in der kommenden Woche parallel zum Freitagsgebet durchführen wollte, sei daher aus Sicherheitsgründen untersagt worden. Eine massive Emotionalisierung und gewaltsame Auseinandersetzungen auch außerhalb von Köln seien nicht unwahrscheinlich, hieß es. Dem Anmelder zufolge handelt es sich um eine Demo eines Künstlerkollektivs für Menschenrechte.

Die Versammlung war nach Polizeiangaben als Kundgebung „zum Gedenken an Samuel Paty und Kurt Westergaard“ angemeldet worden. Der französische Lehrer Paty war im vergangenen Herbst von einem Islamisten enthauptet worden. Der dänische Karikaturist Westergaard hatte den Propheten Mohammed mit einer Bombe und einem Turban dargestellt, die Zeichnung hatte in der islamischen Welt eine schwere gewaltsame Protestwelle ausgelöst.

Zu der Demo in Köln seien als Hilfsmittel unter anderem auch Karikaturen angemeldet worden. Man müsse mit Folgen für die „regionale, nationale und internationale Sicherheitslage“ rechnen. „So eine Versammlung kann sehr weite Kreise ziehen“, betonte der Polizeisprecher. Es habe zudem Hinweise aus Sicherheitskreisen zum Anmelder der Versammlung gegeben, „die eine bewusste Herbeiführung gewaltsamer Aktionen durch ihn untermauern“. In Gesprächen mit der Polizei habe der Anmelder diese Hinweise nicht entkräften können.

Das Freitagsgebet in der Zentralmoschee der Türkisch Islamischen Union Ditib ist in der Regel gut besucht. Viele Teilnehmer kommen auch von außerhalb. Gegen das Polizei-Verbot kann der Anmelder vor das Verwaltungsgericht ziehen.