Im Mai 2014 hatte eine Gruppe von Beamten das Ende der informellen Probezeit von zwei jüngeren Beamten gefeiert: Dabei wurden die beiden Neulinge mit Handschellen aneinander gefesselt und mussten so eine Nacht verbringen. Außerdem sollten sie ekelerregend schmeckendes Eis aus dem Bereich der Oberschenkel eines anderen Beamten essen. Zudem sei ihnen Bier über den Luftschlauch einer Tauchermaske zugeführt worden.
Die Beamten hätten gegen ihre Wohlverhaltenspflicht verstoßen, nämlich die Pflicht zur Kollegialität. Ihr Verhalten lasse Achtung und Rücksicht gegenüber den jüngeren Kollegen vermissen. Gegen die Urteile kann noch beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster vorgegangen werden. Die strafrechtlichen Ermittlungen waren eingestellt worden. dpa