Landgericht: Exhibitionist zu Haftstrafe verurteilt
Der Burscheider (22) muss zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Maßregelvollzug bleibt ihm erspart.
Köln/Burscheid. Zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten hat das Kölner Landgericht am Montag einen 22-jährigen Burscheider wegen sexueller Nötigung und Exihibitionismus verurteilt. Vom Vorwurf der Vergewaltigung sprach das Gericht den Angeklagten frei. Der Mann leidet seit seiner Geburt unter erheblichen Defiziten auf allen Ebenen, wozu auch eine gestörte Sprachentwicklung, Intelligenzminderung und impulsives Verhalten gehören.
Mit dem Urteil blieb das Gericht vier Monate unter der Forderung der Staatsanwältin Ruth Anja Paulus. Zu Prozessbeginn hatte sie noch die Unterbringung des Angeklagten im Maßregelvollzug für erforderlich gehalten, weil von dem 22-Jährigen weitere Straftaten zu erwarten seien. Der Burscheider war bereits wegen sieben Fällen von Exhibitionismus einschlägig vorbestraft.
Drei Fälle waren dem Angeklagten vorgeworfen worden: Die Vergewaltigung einer 15-Jährigen auf einem Schulhof in Leverkusen, ein Fall von Exhibitionismus in einem Park in Wiesdorf und eine versuchte Vergewaltigung an einem Spielplatz in Burscheid. Im Fall der Vergewaltigung kam das Gericht anhand von DNA-Spuren zu dem Schluss, dass hier ein anderer Täter verantwortlich sei. Bei dem zweiten Fall im Stadtpark wurde der Angeklagte aber in flagranti erwischt, weil der Park wegen sexueller Übergriffe auf Frauen von Polizeibeamten observiert wurde. Masturbierend war der Angeklagte dort einer Frau gefolgt.
Als bisherigen Höhepunkt seiner kriminellen Laufbahn wertete das Gericht den Angriff auf eine 16-Jährige in Burscheid vor einem Jahr. Dort habe der 22-Jährige sein Opfer von hinten angegriffen und im Intimbereich angefasst. Der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann: „Der Überfall war hinterrücks, für das Opfer völlig überraschend und von daher besonders schockierend.“ Die massive Gegenwehr der 16-Jährigen habe den Angeklagten aber zum Rückzug gebracht, obwohl das Opfer gestürzt und am Boden noch hilfloser gewesen sei.
Gegen den Angeklagten spreche seine Rückfallgeschwindigkeit: Nur sechs Wochen nach der Verurteilung durch das Amtsgericht Düren sei er wieder straffällig geworden, so Kaufmann. Dennoch sei „der Maßregelvollzug eine der schwerwiegendsten Sanktionen, die der Gesetzgeber überhaupt bereit hält“. Die durchschnittliche Verweildauer in der forensischen Psychiatrie für kranke Straftäter liege zwischen sechs und sieben Jahren, deshalb fordere der Bundesgerichtshof eine Verhältnismäßigkeit, die durch einen Griff in den Intimbereich einer Frau nicht gegeben sei.
Die Verteidigung, die zwei Jahre auf Bewährung gewünscht hatte, wurde vom Richter getadelt. Das Bestreiten der Tat im Stadtpark unter den Augen von vier Polizeibeamten habe dem „Versuch der Aufhebung der Schwerkraft“ geglichen.
Das Gericht Düren hat inzwischen die Bewährung widerrufen, weshalb der Burscheider ein zusätzliches Jahr Haft verbüßen muss.