Ministerium: Wahlplakate - Entfernung war rechtens

Erlass gilt auch innerhalb von Ortschaften.

Burscheid. Der Ministerialerlass für Plakatwerbung gilt nicht nur außerhalb, sondern auch innerhalb geschlossener Ortschaften. So hat es am Donnerstag eine Sprecherin des NRW-Ministerium für Bauen und Wohnen auf Nachfrage des Bergischen Volksboten mitgeteilt.

Wie berichtet, hatten am Dienstag Mitarbeiter der Straßenmeisterei Burscheid (Straßen NRW) zahlreiche Wahlplakate von Burscheider Parteien und Vereinigungen entfernt, weil die Leiterin der Meisterei, Lidija Jurisic, sie für verkehrsgefährdend hielt.

Dem widerspricht UWG-Vorsitzender Michael Schwarz. "Erstens: Selbst wenn der Erlass auch innerörtlich gilt - unsere Plakate haben niemanden behindert. Und zweitens: In der Stadt ist Straßen NRW nicht zuständig, sondern die Stadt mit dem Baubetriebshof. "

Dem widerspricht allerdings wiederum Bürgermeister Hans Dieter Kahrl: Der Landesbetrieb sei auch innerhalb der Stadt für die Verkehrssicherungspflicht zuständig.

Und die Verantwortliche haben lediglich die Anordnung gegeben, Plakate an Verkehrsschildern zu entfernen. Dort lenkten sie vom eigentlichen Zweck ab. Schwarz empört sich dennoch. Er wolle jetzt die Verantwortliche zur Kasse bitten und womöglich sogar Anzeige wegen Diebstahls erstatten.