Burscheid Nur so genannte Kampfhunde sind in Burscheid teuer
Die Hundesteuer in Burscheid liegt mit 86 Euro für den ersten Hund im landesweiten Mittel. Solingen verlangt 151 Euro.
Burscheid. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW hat die Hundesteuer-Sätze von 232 NRW-Kommunen verglichen. Die Spannbreite ist dabei enorm: Den höchsten Steuersatz zahlen Hundefreunde in Hagen mit 180 Euro pro Jahr für einen Hund. In Verl kostet der Vierbeiner nur 25 Euro. Burscheid liegt da mit 86 Euro für den ersten Hund pro Jahr im Mittelfeld.
Der Vergleich in der Region zeigt: In den Nachbarstädten ist es kaum günstiger. Wermelskirchen verlangt 83 Euro für das Halten von Vierbeinern, Leichlingen 84. Die teuerste Kommune für Hundehalter im Rheinisch-Bergischen-Kreis ist, laut der Erhebung, Kürten. Dort beträgt der Satz für das erste Tier dieser Art 108 Euro. Noch stärker schlägt die Hundehaltung in Solingen (151 Euro) auf die private Haushaltskasse. Auch ein Umzug nach Leverkusen würde sich bemerkbar machen. Dort gehen 132 Euro an die Stadtkasse.
Deutlich teurer als in Leverkusen wird es für Kampfhundebesitzer in Burscheid. Sie zahlen in der Nachbarstadt den gleichen Satz für alle Hunde, ob gefährlich oder nicht. In Burscheid kostet die Haltung eines Kampfhundes 672 Euro pro Jahr. Doch es geht noch teurer. Wieder ist es die Gemeinde Kürten, die den Tierhaltern in der Region am tiefsten ins Portmonee greift. 860 Euro pro Jahr sind dort für einen Kampfhund fällig. Allerdings kann eine Befreiung von der erhöhten Steuer für gefährliche Hunde beantragt werden. Dafür muss der Halter einen Verhaltenstest beim Kreisveterinäramt machen und die entsprechende Befreiung erhalten.
Wer einen Hund aus dem Tierheim aufnimmt, muss in Kürten drei Jahre lang nur die Hälfte des Steuersatzes zahlen. In Burscheid gibt es eine ähnliche Ermäßigung nicht.
Im Jahr 2011 hatte die Stadt die Firma Springer Kommunale Dienste GmbH aus Düren mit einer Hundebestandsaufnahme beauftragt. Damals gingen Mitarbeiter dieser Firma von Haus zu Haus und fragten nach nicht angemeldeten Hunden. Grundsätzlich müssen Hunde spätestens 14 Tage nach der Aufnahme angemeldet werden. Andernfalls droht ein Bußgeld. Die Anmeldung ist im Bürgerbüro oder per Mail möglich. Wer seinen Hund schon länger hält, aber nicht gemeldet hat, kann bis zu vier Jahre nachversteuert werden.
Der Bund der Steuerzahler tritt für eine Abschaffung der Hundesteuer ein. „Sie nimmt auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Steuerzahler so gut wie keine Rücksicht“, kritisiert Heinz Wirz, Vorsitzender des Steuerzahlerbundes NRW. „Auch ist der Erhebungs- und Kontrollaufwand sehr hoch und das Aufkommen ist im Vergleich zu den Einnahmen aus den klassischen Kommunalsteuern wie Grund- und Gewerbesteuer eher unbedeutend.“