Erstmals nach 1073 Tagen Corona-Schutzverordnung in NRW läuft aus – ab sofort gilt nur noch diese Regel
Aufatmen nach drei Jahren: In NRW gibt es ab Mittwoch keine geltende Corona-Schutzverordnung mehr. Trotzdem gilt noch eine Regel – aber wohl nicht mehr lange.
Erstmals nach 1073 Tagen können die Menschen in Nordrhein-Westfalen von diesem Mittwoch an wieder ohne Corona-Schutzverordnung leben. Die 114. Fassung wird nicht verlängert.
Für die Bürger bedeutet das, dass sie nur noch wenige Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz zu beachten haben, nämlich die Maskenpflicht für Besucher in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) geht davon aus, dass auch dieses Gesetz nur noch bis zum 7. April gilt und nicht mehr verlängert wird.
Alten- und Pflegeheime in NRW dürfen ab sofort keine eigenmächtigen Besuchsverbote mehr mit Bezug auf Corona-Infektionen verhängen. Das hat das Landesgesundheitsministerium per Erlass klargestellt. „Wer als Leiter einer Einrichtung Besuchsbeschränkungen, Besuchs- und Verlassensverbote ausspricht, kann mit einer Geldbuße von bis zu
20 000 Euro belegt werden“, heißt es dort. Corona-Maßnahmen wie Testpflichten für Besucher, Maskenpflichten für Bewohner sowie deren Isolation nach positivem Test entfallen ersatzlos. Ausnahmen in Einzelfällen müssen von den kommunalen Aufsichtsbehörden abgesegnet werden.
Der erste in NRW bestätigte Corona-Fall am 25. Februar 2020 im Kreis Heinsberg hatte in den Monaten und Jahren danach teilweise drastische Einschränkungen von Grundrechten nach sich gezogen.