120 000 Euro teure Marionette soll eine Fälschung sein
Puppe stammt angeblich nicht von Sophie Taeuber-Arp. Sammlerin verklagt renommierte Galerie.
Düsseldorf. Sophie Taeuber-Arp war ein Multitalent - bildende Künstlerin, Tänzerin, Innen-Architektin. Und sie gestaltete auch Marionetten. Um eine Puppe geht es jetzt auch in dem Zivilprozess, den eine Schweizer Kunstsammlerin jetzt gegen eine bekannte Düsseldorfer Galerie führt. Die hatte für 120 000 Euro eine Marionette erworben, die angeblich von Sophie Taeuber-Arp geschaffen wurde. Doch nun gibt es erhebliche Zweifel, ob die Marionette wirklich von der berühmten Künstlerin stammt.
Vor zwei Jahren hatte die 70-jährige Sammlerin die rund 75 Zentimeter hohe abstrakte Puppe im Internet angeboten. Die Galerie zeigte Interesse und man wurde sich handelseinig. In vier Raten sollten die 120 000 Euro gezahlt werden. Als die Hälfte überwiesen war, wurde die Marionette von der Schweiz nach Düsseldorf gebracht. Hier hatten die Kunstexperten sofort Zweifel, ob die Puppe echt war. Die beiden anderen Raten wurden nicht mehr überwiesen. Das Geld will die 70-Jährige einklagen.
Die Sammlerin erklärte, sie habe die Marionette, die aus dem Jahr 1918 stammen soll, von einer alten Freundin der Künstlerin. Tatsächlich hatte Sophie Taeuber-Arp damals den Auftrag, Marionetten für ein Theaterstück anzufertigen, das auch für kurze Zeit aufgeführt wurde. 17 Puppen sind heute in einem Museum in der Schweiz zu sehen.
Gleich vier Experten der Stiftung von Sophie Taeuber-Arp und ihrem Mann Hans erschienen zum Zivilprozess vor dem Landgericht. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass die Puppe auf keinen Fall von der Künstlerin stammt. Sophie Taeuber-Arps Marionetten seien „artifiziell, präzise und aus gedrechseltem Holz“. Dagegen sei dieses Stück „geradezu plump“ und nur aus Kork sowie Pappe gefertigt.
Dass die Puppe tatsächlich aus den 20er Jahren des vergangenen Jahrhunderts stammte, ist allerdings wahrscheinlich. Möglicherweise wurde sie von einer Schülerin der Künstlerin gestaltet und sei durchaus wertvoll. Das Gericht schlug einen Vergleich vor. Die Sammlerin soll auf 60 000 Euro verzichten, die Puppe bleibt bei der Galerie. Am 19. September gibt es das Urteil.