13-Jähriger löst Kaufring-Großbrand aus: Familie muss nicht zahlen
Der Jugendliche habe die Folgen seiner Zündelei nicht voraussehen können. Seine Mutter siegte am Dienstag auf ganzer Linie.
Düsseldorf. Frank war dreizehn Jahre alt, als er vor vier Jahren auf dem ehemaligen Kaufring-Gelände an der Heinrich-Ehrhardt-Straße zündelte. Daraus wurde ein Großbrand mit 100.000 Euro Schaden: Am Dienstag konnte die Familie aufatmen. Denn der Schüler muss zivilrechtlich nicht für den Schaden gerade stehen. Seine Mutter siegte am Dienstag auf ganzer Linie.
Zusammen mit vier Freunden hatte Frank damals in dem leerstehenden Gebäude gespielt. Auf dem Dach hatte der Jugendliche auch gezündelt. Allerdings ging der Schüler damals davon aus, dass dort nichts mehr brannte. Doch tatsächlich glimmte es noch in einer Zwischendecke, aus der wenige Minuten später die Flammen schlugen.
Frank und seine Freunde hatten sich derweil ins Innere des Kaufring-Hauses begeben. Dass etwas nicht stimmte, bemerkte das Quintett erst, als schon die Sirenen von Feuerwehr und Polizei zu hören waren. Die Jugendlichen hatten selbst Rauchvergiftungen erlitten und waren zunächst ins Krankenhaus eingeliefert worden.
Strafrechtlich war Frank damals schon aus dem Schneider. Denn mit dreizehn Jahren war er noch nicht strafmündig. Doch die zivilrechtlichen Ansprüche waren nicht geklärt worden. Krankenversicherungen wollten die Behandlungskosten für die Jugendlichen von der Familie ersetzt haben.
So verklagte die Mutter von Frank ihre Haftpflichtversicherung, die nicht für den Schaden aufkommen wollte. Die hatte sich darauf berufen, dass der Brand vorsätzlich gelegt worden sei. Dann sei eine Haftung ausgeschlossen.
Dem widersprach am Dienstag allerdings das Zivilgericht, nachdem sieben Zeugen gehört waren. Frank habe damals die Folgen seiner Tat nicht überblicken können. Es sei nicht seine Absicht gewesen, einen Großbrand zu verursachen. Außerdem sei der Junge damals in seiner Entwicklung zurückgeblieben gewesen. Darum müsse die Versicherung den Schaden „in vollem Umfang“ bezahlen.