Die Anwälte verlangten daraufhin den Ausschluss des Wachtmeisters von der weiteren Bewachung, was das Gericht abgelehnt habe. Als Reaktion stellten die Verteidiger einen Befangenheitsantrag gegen den gesamten Senat. Der Antrag sei inzwischen ebenfalls abgelehnt worden, sagte der Sprecher.
Die vier Angeklagten sollen einen Mordanschlag auf einen rechtsextremen Politiker in Leverkusen geplant haben.