Dügida: Gericht erteilte Dittmer Redeverbot
Damit stützte das Verwaltungsgericht den Antrag der Polizei. Die Dügida-Organisatorin durfte bei Demonstration nicht reden.
Düsseldorf. Wende im Streit zwischen Dügida und Polizei: Zum ersten Mal hat die Ordnungsbehörde sich am Montag mit Auflagen für die islamfeindliche Bewegung durchgesetzt — und zwar mit weitreichenden. Bei der Demonstration am Montagabend durfte Melanie Dittmer nicht als Leiterin auftreten und hatte damit auch Redeverbot. Auch an der Moschee in der Adersstraße durften die Demonstranten nicht vorbeilaufen.
Bislang war die Polizei mit Auflagen für Dügida gescheitert, weil die Richter sie jedes Mal kippten. Diesmal lag der Fall aber anders. Am Montagmittag hatte Dittmer sich beim Verwaltungsgericht dagegen zu wehren versucht — ohne Erfolg. Die Polizei stützte ihre Argumentation vor allem auf die Vorkommnisse vor der Moschee am vorigen Montag.
Dem sind die Richter gestern gefolgt. Parolen wie „Wir wollen keine Salafisten-Schweine“ und „Abschaum“ seien nicht durch die Versammlungsfreiheit gedeckt. Dadurch, dass Dittmer sich dazu auch offen bekenne, sei zudem mit einer Wiederholung zu rechnen. Die Polizei hatte dagegen argumentiert, dass von einer Demonstrationsleiterin ein mäßigendes Verhalten verlangt werde.
Bei der Demonstration am Abend hielt sich Dittmer an die Auflagen, trat weder als Versammlungsleiterin noch als Rednerin auf. Diese Aufgaben übernahm dann Dominik Roeseler, in der rechten Szene als Stellvertretender Vorsitzender von Pro NRW ebenfalls kein Unbekannter. Insgesamt gehen die Teilnehmerzahlen weiter zurück. Auf Seiten der Dügida waren noch 50 Teilnehmer zu sehen, ihnen stellten sich 200 bis 300 Gegendemonstranten entgegen.