Randale in der Friedhofskapelle
46-Jährige sollte nichts erben. Nun muss sie 900 Euro zahlen.
Düsseldorf. Es gibt Delikte, die stehen zwar im Strafgesetzbuch, kommen aber im täglichen Leben nicht vor. Dazu gehört der Paragraf „Störung einer Trauerfeier“, dem viele Amtsrichter in ihrer ganzen Laufbahn niemals begegnet ist. Aber manchmal passiert es dann eben doch, wie 14. November vergangenen Jahres nachmittags in der Kapelle des Gerresheimer Waldfriedhofs. Dort stellte sich Petra B. angeblich vor die Trauergemeinde und beschimpfte die Hinterbliebenen übel. 900 Euro Strafe soll die 46-Jährige dafür zahlen.
Fünf Jahre vorher hatte Petra B. die Verstorbene kennen gelernt und sich mit ihr angefreundet. Sie half der alten Dame im Haushalt und ging für sie einkaufen. Bald hatte die 46-Jährige noch einen weiteren Grund, oft zu Besuch zu kommen. Denn sie hatte sich in den Sohn ihrer betagten Freundin verliebt, der ebenfalls 46 Jahre alt ist.
Doch die Beziehung sollte nicht von langer Dauer sein. Nach einem Jahr war Schluss. Das Zerwürfnis zwischen den beiden war so tief, dass Petra B. von der Beerdigung ausgeschlossen werden sollte, als ihre Freundin im November starb.
Doch das wollte sich die 46-Jährige nicht bieten lassen. Ein Zeuge berichtete später, sie sei auf dem Weg in die Friedhofskapelle „nicht aufzuhalten gewesen“. Unklar ist, ob sie sofort auf ihren Ex-Freund und seine Familie eingeschrien hat, oder erst, als einer der Trauergäste versuchte, die völlig aufgebrachte Frau mit Gewalt aus der Kapelle zu entfernen. Jedenfalls soll sie ihren früheren Lebensgefährten auch tätlich angegriffen haben.
Der Polizei gegenüber hatte die 46-Jährige angegeben, alles für die Verstorbene getan zu haben, während ihre Familie nur auf das Erbe aus gewesen sei. Sie wurde wegen Beleidigung und Störung einer Trauerfeier zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. Dagegen kann sie aber Einspruch einlegen.