Die derzeit noch bestehende Straferwartung begründe einen „erheblichen Fluchtanreiz“, hieß es in der Begründung des OLG. Es erscheine durchaus wahrscheinlich, dass Achenbach flüchte, „um sich etwa im außereuropäischen Ausland eine neue wirtschaftliche Existenz aufzubauen“. Aufgrund seiner langjährigen erfolgreichen Tätigkeit im internationalen Kunsthandel verfüge er über die notwendigen Kontakte.
Das Landgericht Essen hatte den einst anerkannten Kunstberater im März wegen Millionenbetrugs an reichen Kunden verurteilt. Allein den 2012 gestorbenen Aldi-Erben Berthold Albrecht soll Achenbach bei Oldtimer- und Kunstverkäufen um fast 20 Millionen Euro geschädigt haben. Achenbachs Anwälte haben Revision gegen das Essener Urteil beim Bundesgerichtshof (BGH) angekündigt. Bis dahin ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.