Baby verbrüht: Mutter verklagt Café

Kellner stellte Tasse mit Kaffee ab. Das auf dem Schoß der Mutter sitzende Baby riss sie um.

Düsseldorf. Es war nur ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit, da schnellte der Junge nach vorn und griff in die Tasse mit heißem Kaffee und riss sie um. Das elf Monate alte Baby verbrühte sich den Oberarm und musste zur Erstversorgung ins Krankenhaus. Die Mutter, die den Jungen auf dem Schoß hatte, sieht die Schuld nicht bei sich. Sie verklagt den Betreiber des Cafés, in dem sich der Unfall ereignet hat. Sie beteuert, sie habe den Kellner darauf hingewiesen, die Tasse nicht in der Reichweite des Kindes abzustellen. Er habe es trotzdem gemacht.

Vor Gericht fordert die junge Mutter — stellvertretend für das Kind — vom Café-Betreiber 2000 Euro Schmerzensgeld sowie die Übernahme der Folgekosten, die durch weitere medizinische Behandlung entstehen könnten.

Ereignet hatte sich der Unfall am 23. Mai 2015. Die Mutter des elf Monate alten Jungen begleitete ihre Eltern zum Hauptbahnhof. Von dort aus wollten die Großeltern des Kleinen eine Reise mit dem Kegelverein antreten. Weil sich der Zug verspätete, beschlossen sie die Wartezeit im Café zu überbrücken. Vor Gericht erinnerte sich die Oma des Babys: „Ich saß meiner Tochter gegenüber, sie hatte meinen Enkel auf dem Schoß.“ Als der Kellner den bestellten Kaffee brachte, habe ihre Tochter ihn auf das Kind aufmerksam gemacht. „Bitte stellen Sie die Tasse weiter weg. Wegen des Kindes“, habe die Tochter gesagt. Kaum hatte der Kellner die Tasse abgestellt, habe der Kleine hineingegriffen, sie zu sich gezogen und sich mit dem heißen Kaffee übergossen. „Anscheinend hatte er die Tasse nicht weit genug abgestellt“, sagte die Großmutter.

Das Kind habe geschrien. „Wir sind dann sofort zur Toilette gelaufen und haben kaltes Wasser über den Arm laufen lassen“, so die 58-Jährige. Der besorgte Kellner sei hinterhergelaufen und habe seine Hilfe angeboten. Er zeigte ihnen die Apotheke im Hauptbahnhof. Von dort aus wurde schließlich der Krankenwagen gerufen.

Die Richterin regte einen Vergleich zwischen den Parteien an, doch der Anwalt des Café-Betreibers wehrte ab: „Wir haben damit ein Problem. Es ist eine grundsätzliche Frage der Versicherung, die geklärt werden muss.“ Schließlich hatten vier weitere Zeugen aus dem Café nicht bestätigen können, dass die Tasse zu nah am Kind abgestellt worden war. Der Prozess wird fortgesetzt.