Bürgermonitor in Düsseldorf Assistenzhund darf nicht ins Bürgerbüro?

Volmerswerth. · „Nur ausnahmsweise“ durfte Viola Steinbeck ihren Assistenzhund Kalle mit hinein ins Bürgerbüro nehmen. Das sei nicht rechtens, betont sie – und verweist auf das Teilhabegesetz. Die Stadt stellt den Vorfall anders dar.

Die 49-jährige Viola Steinbeck hat ihren Behindertenbegleithund Kalle selbst ausgebildet. Er ist ihr treuer Begleiter in allen Lebenslagen.

Foto: Marc Ingel

Viola Steinbeck ist eine selbstbewusste und lebensbejahende Frau, die sich im Notfall durchzusetzen weiß, so viel steht fest. Eine gewisse Hartnäckigkeit und Argumentationsstärke war offenbar auch vonnöten, als sie sich jetzt im Bürgerbüro Bilk ummelden wollte, nachdem die 49-Jährige mit ihrem Mann unlängst von Bilk nach Volmerswerth gezogen ist. Immer an ihrer Seite: Assistenzhund Kalle. Den dreijährigen Collie-Golden-Retriever-Mischling hat Steinbeck selbst ausgebildet. Die auch Behindertenbegleithunde genannten Vierbeiner genießen Sonderrechte, dürfen auch hinein, wenn ein Schild („Hunde müssen draußen bleiben“) das eigentlich untersagt.

Viola Steinbeck leidet an rheumatoider Arthritis, aufgrund dieser chronischen Gelenkversteifung ist sie auf Krücken oder ihren motorisierten Rollstuhl angewiesen. Kalle ist in allen Lebenslagen ihr treuer Begleiter, der im Alltag zudem durch eine sogenannte Kenndecke als „besonders“ ausgewiesen ist. Und Kalle darf Steinbeck laut Bundesteilhabegesetz auch überall hin begleiten. Das, so hat es den Anschein, ist im Bürgerbüro an den Düsseldorf Arcaden aber bislang noch nicht jedem bewusst.

Denn es passierte laut Viola Steinbeck Folgendes: „Schon am Eingang meinte ein Security-Mensch, ich dürfte den Hund nicht mit hineinnehmen, Ausnahmen könne man lediglich bei Blindenhunden machen“, erzählt Steinbeck, die befürchtete, ihren Termin zu verpassen und den Mann eines Besseren belehren wollte. Der habe immerhin versprochen, sich rasch schlau zu machen, ein Vorgesetzter sei gekommen, der jedoch ebenso wenig Einsicht gezeigt habe. Da habe auch Steinbecks Verweis auf die UN-Behindertenrechtskonvention, die immerhin schon vor zwölf Jahren in Kraft getreten ist und in der solche Sonderrechte ebenso festgelegt sind, wenig geholfen.

Lange Rede, kurzer Sinn: „Man hat mir ausnahmsweise zusammen mit Kalle den Zutritt gewährt, sollte jedoch jemand im Bürgerbüro eine Hundehaarallergie haben, müsste ich für die Arztkosten aufkommen“, berichtet die Neu-Volmerswertherin.

Das hat Viola Steinbeck dann doch einigermaßen empört. „Ich bezahl’ hier gar nix“, habe sie noch spontan entgegnet und den Behördengang dann schnell über die Bühne gebracht. „Es kann doch nicht sein, dass wir wegen so etwas hier diskriminiert werden“, habe ihr Mann, der sie begleitet hatte, noch gesagt.

In anderen Ländern sei man erheblich weiter, sagt Steinbeck

Viola Steinbeck war später dann doch einigermaßen sauer. „Es mag Unwissenheit gewesen sein, aber so etwas darf in einem Amt eigentlich nicht passieren.“ In anderen Ländern sei man da erheblich weiter, aber auch in Deutschland gebe es schon viele Behörden oder auch gastronomische Betriebe, die an der Tür den Aufkleber „Assistenzhund willkommen“ angebracht haben. „Da hat Düsseldorf wohl noch Nachholbedarf“, sagt Steinbeck, die zudem glaubt, das womöglich labilere Personen, vielleicht mit einer posttraumatischen Störung oder einer psychischen Erkrankung, sich widerstandslos hätten wegschicken lassen.

Die Stadt bestätigt den Vorfall, schildert den Ablauf jedoch etwas anders. Nach Erklärung der Situation habe der Leiter des Bürgerbüros Bilk den Zutritt mit Hund zum Bürgerbüro „umgehend“ ermöglicht und erklärt, dass das Hundeverbot auf Haustiere abziele. Als Beispiel habe er erklärt, man würde das wegen der anderen Kunden so handhaben – zum Beispiel wegen Haustierallergien. Das Anliegen der beiden Personen sei dann durch den Leiter selbst „erwartungsgemäß“ bearbeitet worden.

Darüber hinaus heißt es vom Amt für Einwohnerwesen: Selbstverständlich könnten sich betroffene Personen auf die Behindertenrechtskonvention berufen, die entsprechend eine gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft schütze.

Damit dies gewährleistet sei, haben diese Menschen auch Anspruch auf Hilfsmittel zum Ausgleich ihrer Behinderung. Genau wie einer Person mit einem Rollstuhl Zugang zu öffentlichen Gebäuden zu gewähren ist, sei dies auch bei dem „Hilfsmittel“ Assistenzhund der Fall.

Und: „Die Funktion von Hunden als sogenannte Assistenzhunde ist allen Publikumsbereichen des Amtes für Einwohnerwesen, und damit auch den Bürgerbüros, bekannt. Insofern wurde auch – nach Aufklärung über die Besonderheit des Hundes – die Begleitung durch den Hund ermöglicht“, erklärt ein Sprecher der Stadt.

Info Mehr Informationen zu Assistenzhunden und ihrer Funktion gibt es im Internet unter der Adresse: