Düsseldorf Betrugsprozess: Lehrerin kassierte fast 237.000 Euro
65-Jährige will den Irrtum angeblich jahrelang nicht bemerkt haben. Die Pädagogin soll den Schaden ersetzen.
Düsseldorf. Stelle Sie sich vor, Sie haben 237.000 Euro zu viel auf dem Konto und merken davon nichts. Das jedenfalls behauptete am Montag eine ehemalige Lehrerin vor dem Amtsgericht. Der 65-Jährigen hatte das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) der Pädsagogin jahrelang überhöhte Bezüge überwiesen. Erst als die Frau pensioniert wurde, fiel das auf. Es wurde Strafanzeige erstattet. Seit Montag sitzt die 65-Jährige wegen Betruges auf der Anklagebank.
Vor sieben Jahren war die Lehrerin in Altersteilzeit gegangen. Statt 41 Stunden unterrichtete sie danach nur noch 18,26 Stunden. Trotzdem bekam sie weiterhin ihre vollen Bezüge. Wie das möglich war, konnte auch eine Mitarbeiterin des LBV Montag nicht erklären.
Wie die Angeklagte erklärte, sei sie als Seiteneinsteigerin Kunstlehrerin geworden: „Ich habe nicht einmal Abitur. Mit Mathematik habe ich mich nie auseinandergesetzt.“ Außerdem habe sie alle ihre finanziellen Dinge dem Ehemann überlassen, der sich auch um das gemeinsame Konto kümmerte. Ihm sei in all den Jahren nichts aufgefallen.
Außerdem habe sie gar nicht gewusst, wie viel Geld sie in der Altersteilzeit bekommt. Sie habe zunächst Stunden „angesammelt“, die dann nachher mit verrechnet wurden. Tatsächlich ist die Berechnungsmethode so kompliziert, dass der Richter schließlich auf eine detaillierte Aufklärung verzichtete.
Ungeklärt ist auch, inwieweit das Landesamt für Besoldung den Schaden selbst zu verantworten hat. Denn dort ist der Fehler gemacht worden. Die Staatsanwältin erklärte, dass dies durchaus kein Einzelfall sei. Und der Rechtsanwalt der Kunstlehrerin führte an, dass es ähnliche Fälle gebe, in denen die Behörde den Kürzeren zog.
Darauf wollte sich der Richter aber nicht einlassen. Zumal die Staatsanwaltschaft es für unglaubwürdig hält, dass die 65-Jährige den Irrtum über Jahre nicht bemerkt hat. Die Angeklagte soll sich beim Landesamt für Besoldung darum kümmern, dass der Schaden ersetzt wird. Dann könnte das Strafverfahren eingestellt werden. Am 18. Juli wird der Prozess fortgesetzt.