Bezahlbare Mietwohnungen: Stadt fördert Eigentümer

Mit dem Grundsteuerbescheid wird eine Broschüre verschickt, die über den Ankauf von Belegungsrechten informiert.

Symbolbild

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Günstige Wohnungen sucht die Stadt Düsseldorf nicht nur für anerkannte Flüchtlinge, damit sie aus den provisorischen Unterkünften ausziehen können, sondern auch für viele, die ein geringes Einkommen haben und einen Wohnberechtigungsschein besitzen. Dazu gibt es seit 2010 ein städtisches Förderprogramm mit Anreizen für Wohnungsbesitzer. Doch es ist wenig bekannt. Nun hat das Wohnungsamt eine Möglichkeit gefunden, die Zielgruppe der Eigentümer direkt zu informieren. Es hat in einer Auflage von 60 000 Stück einen Flyer herausgebracht, der in diesen Tagen den Grundsteuerbescheiden beigelegt wird und kurz den Ankauf von Belegungsrechten durch die Stadt erläutert.

An wen richtet sich das Förderprogramm? Thomas Nowatius, Leiter des Amtes für Wohnungswesen, erklärt, dass alle Eigentümer von Wohnungen förderberechtigt sind. Die Wohnung muss frei sein oder kurzfristig frei werden und keiner anderen Belegungs- und Mietpreisbindung unterliegen. Nowatius freut sich über die große Resonanz der Eigentümer in den vergangenen Tagen. „Viele haben sich bereits telefonisch gemeldet“, sagt er und stellt fest: „Uns hilft jede Wohnung.“ In der kommenden Woche wird sich Frank Dukat, beim Wohnungsamt Ansprechpartner für das Programm, die ersten Wohnungen anschauen. Gefragt sind besonders ganz kleine für Singles und sehr große für Familien.

Wie sieht die Förderung aus? Dazu hat die Stadt folgende Richtlinien erlassen: Die Höhe der Miete ist so angelegt, dass das Jobcenter sie als angemessen anerkennt. Für eine 50 Quadratmeter große Wohnung kann der private Vermieter beispielsweise maximal 415 Euro im Mietvertrag festschreiben. Die Summe setzt sich aus Nettomiete und Nebenkostenvorauszahlung zusammen. Zuzüglich jedoch kommt eine Förderung der Stadt in Höhe eines Zuschusses von drei Euro pro Quadratmeter und Monat für die Dauer des Belegungsrechtes.

Wann wird die Förderung dem Vermieter bezahlt? Der Eigentümer erhält das Geld nach Vertragsabschluss in einem Betrag. Er muss das Belegungsrecht mindestens für fünf Jahre gewähren, maximal können 15 Jahre vereinbart werden. Für eine 50 Quadratmeter-Wohnung, die Eigentümer im Rahmen des Programms beispielsweise für 15 Jahre zur Verfügung stellen, erhalten sie einmalig 27 000 Euro. Möchte der Eigentümer nach fünf Jahren aus dem Programm aussteigen, muss er den Zuschuss für die „nicht abgewohnte“ Zeit der Stadt zurückzahlen.

Wie läuft das Verfahren? Nachdem sich die Mitarbeiter der Stadt die Wohnung angeschaut haben, suchen sie die möglichen Mieter mit Wohnberechtigungsschein aus. Dem Vermieter werden dann drei potenzielle Mieter vorgeschlagen. Der Vermieter muss der Stadt eine Kopie des Mietvertrages vorlegen.

Kontakt: Eigentümer, die sich für das Programm interessieren, können sich bei Frank Dukat unter der Telefonnummer 899-4313 melden oder ihm eine mail schicken (frank.dukat@duesseldorf.de). Weitere Infos gibt es unter www.duesseldorf.de/wohnen