Prozess Zahnklinik: BGH hebt Urteil gegen Prof. Raab auf
Düsseldorf · Prozess gegen den 2017 verurteilten Chef der (Uni-Zahnklinik in Düsseldorf muss neu verhandelt werden. Denn der BGH äußert erhebliche Zweifel daran, dass sich Raab schuldig gemacht hat.
Juristischer Erfolg für Professor Wolfgang Raab, den Ex-Direktor der Uni-Klinik, und seinen Anwalt Sven Thomas: Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat jetzt das Urteil des Landgerichtes Düsseldorf gegen Raab vom Januar 2017 aufgehoben und die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichtes zur Neuverhandlung und Entscheidung zurückgewiesen. In der Begründung des BGH heißt es: „Die Feststellungen des Landgerichtes tragen bereits nicht die Annahme, dass der Angeklagte gegenüber der geschädigten Universität vermögensbetreuungspflichtig war.“
Mit Blick auf die vom Landgericht angenommene Pflichtverletzung von Prof. Raab wegen des Einsatzes von wissenschaftlichen Mitarbeitern in der Privatambulanz hat der BGH zudem klargestellt, dass dafür pauschalierte Nutzungsentgelte vorgesehen waren, was … auf die grundsätzliche Zulässigkeit des Einsatzes … hindeutet.“ Diese Nutzungsentgelte habe Raab, so seine Anwälte, immer, auch nach den Feststellungen des Landgerichts, im festgesetzten Umfang entrichtet.
Raab war vom Landgericht nach langem Prozess 2017 wegen besonders schwerer Untreue zu einer Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden, außerdem musste der Zahnmediziner 10 000 Euro an den Verein der Freunde und Förderer der Heinrich-Heine-Universität zahlen. Dagegen ging er in Berufung.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Professor vorgeworfen, mit seiner privaten Zahnambulanz einen Schaden von rund 350 000 Euro gegenüber der Heine-Uni angerichtet zu haben, doch davon blieben am Ende schon am Landgericht nur noch 28 348 Euro übrig. Ins Rollen gekommen war die Sache 2013, als Kollegen Raabs in der Zahnklinik den Chef anzeigten. Raab hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen.