Bund muss für Bombenräumung der RRX-Trasse aufkommen

Wenn zwei sich streiten - ärgert sich der Dritte. Weder das Land noch die Bahn wollten die Beseitigung der Blindgänger auf der Neubaubahnstrecke für den Rhein-Ruhr-Express bezahlen. Müssen sie auch nicht. Zuständig ist der Bund, befand das Verwaltungsgericht.

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat entschieden, dass der Bund die Räumung der Neubaustrecke des RRX bezahlen muss.

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Düsseldorf (dpa). Der Bund muss die Räumung der Neubaustrecke des Rhein-Ruhr-Express (RRX) von Weltkriegsbomben bezahlen. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Donnerstag entschieden. Die Kampfmittelräumung auf Bundesflächen sei Bundessache. Die Privatisierung der Bahn habe daran nichts geändert, befand das Gericht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das Gericht ließ die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte versucht, die Kosten von der Deutschen Bahn zu bekommen. Dagegen hatte die sich vor Gericht gewehrt - mit Erfolg (Az.: 6 K 7040/12).

Auch wenn das Schienennetz und die Flächen inzwischen der DB Netz AG gehörten, sei dies nicht mit Privatbesitz vergleichbar. Der Bund habe nach wie vor weitreichenden Einfluss auf die Schienen-Infrastruktur. So könne die Bahn die Flächen auch nicht eigenhändig verkaufen, sagte der Vorsitzende Richter Martin Stuttmann.

Bundes- und Landesregierung hatten widersprüchliche Erlasse zu der Frage herausgegeben: Während das NRW-Innenministerium die Kostenlast beim Bund sieht, hatte das Bundesfinanzministerium sich mit der Privatisierung auch von den Kampfmittelkosten befreit gesehen.

Um wie viel Geld es geht, ist unklar, weil unbekannt ist, wie viele Blindgänger bei der Untersuchung des Geländes zutage kommen werden. Insgesamt ist die Trasse nach Bahnangaben 130 Kilometer lang, sie wird aber nicht auf der vollen Länge neu gebaut. Weite Teile führen durch Gebiete, die im Zweiten Weltkrieg Ziel massiver Luftangriffe waren.

Der rund zwei Milliarden Euro teure RRX gilt als wichtigstes Schienen-Verkehrsprojekt in Nordrhein-Westfalen. Die Züge sollen zwischen Köln und Dortmund alle 15 Minuten fahren und mit bis zu 160 Stundenkilometer zwischen den Metropolen pendeln. Wann der Ausbau fertig ist, steht noch nicht fest, voraussichtlich nach 2020.