Düsseldorf Chaos-Prozess gegen Besetzer der Grünen-Geschäftsstelle
Anwalt beschimpfte Amtsrichter, Anklage unterbrochen. Flüchtlings-Unterstützer sorgten für Tumulte im Gerichtssaal.
Düsseldorf. Sieben Stunden lang war die Landesgeschäftsstelle der Grünen im Juli vor fünf Jahren besetzt. Dann wurden die Unterstützer des Flüchtlingscamps von der Polizei nach draußen befördert. Warum selbst den Verantwortlichen der Grünen damals der Geduldsfaden riss, konnte man am Dienstag beim Prozess vor dem Amtsgericht ahnen. Denn das Verfahren gegen einen 61-jährigen Kölner und drei Frauen aus Münster, Berlin und Göttingen im Alter von 26 bis 37 Jahren lief völlig aus dem Ruder. Amtsrichter Davd Zehnder hatte seine liebe Mühe, dass wenigstens die Anklage wegen Hausfriedensbruch, Widerstand und gefährlicher Körperverletzung verlesen werden konnte. Immer wieder wurde der Prozess von Unterstützern und ihren Rechtsanwälten gestört.
Der 61-Jährige soll damals als Paketbote an der Geschäftsstelle geklingelt haben. Danach verschafften sich 41 Demonstranten Zutritt zu den Räumen, nachdem eine Mitarbeiterin vor eine Wand gestoßen und verletzt wurde. Aus Solidarität für hungerstreikende Flüchtlinge wurde die Parteizentrale sieben Stunden lang besetzt. Als die Polizei das Büro räumte, soll massiver Widerstand geleistet worden rein.
Mit einem Tross von 50 Unterstützern waren die Angeklagten angereist. Weil nicht alle einen Platz im Gerichtssaal fanden, kam es zu massiven Störungen. Rechtsanwalt Daniel Wölky, der den 61-Jährigen vertritt, forderte massiv, die Sitzung in einen größeren Saal zu verlegen. Als der Amtsrichter trotzdem die Anklage verlesen lassen wollte, unterbrach ihn Wölky lautstark und stellte fest, dass er „inhabil“ sei, was mit rechtlicher Inkompetenz gleichzusetzen ist, und unterbrach den Staatsanwalt mehrmals, als der schon damit begonnen hatte, die Anklage zu verlesen. Nachdem die Unterstützer, die keinen Sitzplatz gefunden hatten, sich weigerten, den Saal zu verlassen, wurde die Sitzung unterbrochen. Danach folgte ein Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen Zehnder. Der Prozess wird fortgesetzt.