Verschärfte Maskenpflicht Auch Jogger müssen am Rhein in Düsseldorf Maske tragen - Radfahrer aber nicht
Düsseldorf · Das „Verweil-Verbot“ und die verschärfte Maskenpflicht in der Düsseldorfer Altstadt und am Rheinufer hat auch Folgen für Jogger. Bei Radfahrern sieht das anders aus.
Das „Verweil-Verbot“ und die verschärfte Maskenpflicht in der Düsseldorfer Altstadt und am Rheinufer hat auch Folgen für Jogger: Sie müssen dort am Wochenende Maske tragen. Das gehe aus der entsprechenden Allgemeinverfügung hervor, sagte ein Stadtsprecher der Deutschen Presse-Agentur.
Die Promenade am rechten Rheinufer ist eine beliebte Strecke für Jogger und Radfahrer in der Landeshauptstadt. Während man auf dem Rad laut Stadt keine Maske tragen muss, gelte das „für Jogger allerdings wohl“, so der Sprecher. Die verschärfte Maskenpflicht startet am Freitag um 15.00 Uhr und geht bis in die Nacht. Am Samstag und Sonntag gilt das Gebot jeweils von 10.00 Uhr bis 1.00 Uhr nachts.
Parallel hat die Stadt ein „Verweil-Verbot“ verhängt, nach dem man in dem Bereich und in den besagten Zeiten nicht länger stehen, sitzen oder sich auf eine Wiese legen darf. Gegen diese Verfügung, die mit den Masken nichts zu tun hat, liegt am Düsseldorfer Verwaltungsgericht bereits ein Eilantrag einer Privatperson vor.