Maskenpflicht verlängert Corona in Düsseldorf: Verweilverbot gilt ab sofort für Altstadt und am Rhein
Düsseldorf · Das „Verweilverbot“ in Düsseldorf gilt ab sofort. Zudem wurde die Maskenpflicht ausgeweitet.
Die Stadt Düsseldorf hat ein „Verweilverbot“ für die berühmte Altstadt und das nahe Rheinufer an den kommenden Wochenenden bis zum 14. März verhängt. Man darf in dem Bereich fast den ganzen Tag nicht mehr länger stehen bleiben, sich hinsetzen oder auf eine Wiese legen.
Hintergrund: Am vergangenen Wochenende hielten sich Zehntausende Menschen bei bestem Wetter in den Gassen der Altstadt und vor allem an der Rheinpromenade auf. Laut Stadt wurde der Mindestabstand immer wieder missachtet.
Corona in Düsseldorf: Maskenpflicht ausgeweitet - Verweilverbot in Altstadt und am Rhein
Die Regelung im Detail: Das „Maskenpflichtgebiet Altstadt" wird nach Angaben der Stadt Düsseldorf am Rheinufer von der Dreieckswiese bis zur Rheinterrasse ausgeweitet und die Maskenpflicht täglich von 10 bis 1 Uhr verlängert. „Ergänzend gilt an Wochenenden freitags, 15 bis 1 Uhr, sowie samstags und sonntags, je 10 bis 1 Uhr des Folgetages, im „Maskenpflichtgebiet Altstadt" - einschließlich der neuen Erweiterung entlang des Rheins - zukünftig auch ein Verweilverbot. Hier finden Sie eine Karte der Stadt Düsseldorf, die das „Maskenpflichtgebiet Altstadt" zeigt.
Mit den Uhrzeiten soll die Verfügung gegen mögliche Klagen wegen mangelnder Verhältnismäßigkeit geschützt werden.
Die Stadt will in den kommenden Tagen 300 rote Schilder aufstellen, die mit dem Schriftzug „Verweilverbotszone: Bitte gehen Sie weiter“ versehen sind. Zudem gilt seit Donnerstag an der Rheinpromenade Maskenpflicht.
Die Zahl der Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern in sieben Tagen lag am Donnerstag in Düsseldorf laut Robert Koch-Institut bei 56,1. Kostenpflichtiger Inhalt Die britische Mutation des Coronavirus breitete sich zuletzt weiter in Düsseldorf aus.