Neue Corona-Maßnahme Bürger scheitert mit Eilantrag gegen „Verweilverbot“ in Düsseldorf

Update | Düsseldorf · In Düsseldorf soll erstmals das „Verweilverbot“ gelten. Der Eileintrag, der zuvor am Verwaltungsgericht eingegangen ist, wurde abgewiesen.

 Ein Schild weist am Rheinufer auf das Tragen von Schutzmasken hin.

Ein Schild weist am Rheinufer auf das Tragen von Schutzmasken hin.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Das neue sogenannte „Verweilverbot“ in der Düsseldorfer Altstadt und am Rheinufer ist rechtens. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat den Eilantrag eines Bürgers gegen die entsprechende Allgemeinverfügung abgelehnt. Die Gesundheit der Bevölkerung überwiege die privaten Interessen des Antragsstellers, teilte das Gericht am Freitag mit.

Die Entscheidung kam bereits wenige Stunden, nachdem der Eilantrag eingegangen war - und wenige Minuten vor dem Beginn des „Verweil-Verbots“ am Freitag um 15 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt bis 1 Uhr nachts, sowie samstags und sonntags von 10 Uhr bis 1 Uhr nachts darf man in der bekannten Düsseldorfer Altstadt und am nahen Rhein nicht länger stehen bleiben, sich setzen oder auf eine Wiese legen. So will man einen Besucheransturm bei schönem Wetter verhindern.

Die Rechte des Bürgers würden damit nur „geringfügig eingeschränkt“, so das Gericht. Zudem sei die Verfügung zeitlich und bis zum 14. März begrenzt. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster erhoben werden. >>> Weitere Infos zum Verweilverbot und der ausgweiteten Maskenpflicht in Düsseldorf gibt es hier <<<

Der Hintergrund: Am vergangenen Wochenende hielten sich Zehntausende Menschen bei bestem Wetter in den Gassen der Altstadt und vor allem an der Rheinpromenade auf. Laut Stadt wurde der Mindestabstand immer wieder missachtet. Gleichzeitig stieg tendenziell die Zahl der Corona-Neuinfektionen und vor allem der Anteil an Erkrankten, die sich mit der ansteckenderen britischen Virusvariante angesteckt hatten. Die Quote lag am Donnerstag in Düsseldorf bereits bei 49 Prozent.

(dpa)