Corona-Pandemie in Düsseldorf Hinsetzen nicht erlaubt: Ab sofort gilt am Rheinufer Verweilverbot

Düsseldorf · Passanten müssen eine Maske tragen und dürfen sich am Wochenende nicht mehr hinsetzen. Die Stadt will 300 Hinweisschilder aufstellen und kündigt Kontrollen an.

 Auch die Rheintreppe bleibt vorerst abgesperrt.

Auch die Rheintreppe bleibt vorerst abgesperrt.

Foto: Bretz, Andreas (abr)

Seit Donnerstag gelten in der Düsseldorfer Altstadt strengere Corona-Regeln. So wurde das Gebiet, in dem Maske getragen werden muss, erweitert. Von der Dreieckswiese am KIT bis zur Rheinterrasse müssen Spaziergänger zwischen 10 und 1 Uhr nun einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Unter freiem Himmel seien Schutzmasken aus Stoff grundsätzlich ausreichend, medizinische Masken seien allerdings wirksamer und zu empfehlen, heißt es von der Stadt. Die Maskenpflicht in der Innenstadt, an Königsallee und Schadowstraße, sowie am Hauptbahnhof bleibt bestehen.

Auch ein Verweilverbot ist in Kraft getreten. Freitags von
15 bis 1 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 1 Uhr dürfen Personen, die am Rheinufer unterwegs sind, nicht mehr stehen bleiben, sich hinsetzen oder auf eine Wiese legen, sondern müssen sich fortbewegen. Das Verbot gilt ebenfalls vom KIT bis zu der Rheinterrasse, dazu gehören auch das Mannesmannufer und das Untere Rheinwerft. Die Stadt will hier mehr als 300 Schilder aufstellen, die auf das Verweilverbot hinweisen. Diese sollen so schnell wie möglich montiert werden, heißt es. Einige Schilder wurden am Donnerstag bereits aufgestockt.

Auch um die Auto-Poser-Szene fernzuhalten, wird die Zufahrt zum Mannesmannufer an den Wochenenden für den Verkehr gesperrt, jeweils freitags, 15 bis 1 Uhr, sowie samstags und sonntags von 11 bis 1 Uhr. Ausnahmen gibt es nur für Anlieger, Anlieferungen, Rettungsdienst und Busse. Auch die Freitreppe bleibt gesperrt.

Klagen gegen die strengeren Corona-Regeln waren am Donnerstag nicht beim Verwaltungsgericht eingegangen. Ob sich alle an die Maskenpflicht und das Verweilverbot halten, will die Stadt kontrollieren. Auch die Polizei werde ihre Präsenz in der Altstadt am Wochenende verstärken. Hier kündigt das Ordnungsamt aber ein „gebotenes Augenmaß“ an, etwa bei Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen oder Obdachlosen. Bei Verstößen wird in der Regel ein Bußgeld von 50 Euro erhoben.

Am Donnerstag waren Polizei und Ordnungsamt als Doppelstreifen in der Altstadt unterwegs. Die vier Teams ahndeten 18 Verstöße, darunter sechs gegen die Kontaktbeschränkungen. Gegen eine Gruppe von Autofahrern aus der „Poser-Szene“, die sich versammelt hatten, erteilten OSD-Kräfte gebührenpflichtige Verwarnungen.

„Verbote sind immer dann erforderlich, wenn die Menschen sich nicht aus Eigenverantwortung heraus an die Regeln halten“, sagt Ordnungsdezernent Christian Zaum. „Daher ist der Erlass der Allgemeinverfügungen mit der Erweiterung der Maskenpflicht in der Altstadt und dem Verweilverbot an Wochenenden das geeignetste zur Verfügung stehende Mittel.“

Die Allgemeinverfügungen sind am Donnerstag in Kraft getreten. Damit reagiert die Stadt auf wieder ansteigende Inzidenzzahlen, einen wachsenden Anteil festgestellter Virusmutationen und auf zahlreiche Verstöße gegen die Abstandsregeln und Maskenpflicht am vergangenen sonnigen Wochenende.

Die Sieben-Tage-Inzidenz in Düsseldorf hat zuletzt wieder stark zugenommen: Vergangene Woche lag der Wert noch bei 40,4, am Donnerstag bei 56,1. Etwa jede zweite Infektion ist dem Gesundheitsamt zufolge auf eine Virusmutation zurückzuführen. Vor etwa einer Woche lag dieser Wert noch bei 27 Prozent.