Entsprechend könnte es auch deutlich weniger Wahllokale geben. Die Begründung der Landespolitiker: Wegen des Ansteckungsrisikos dürfte es schwierig sein, ausreichend Wahlhelfer zu gewinnen. Auch seien die Wahlvorstände wegen der aufgrund der Coronakrise wohl ansteigenden Zahl der Briefwähler stärker mit der Ermittlung der Briefwahlresultate befasst.
Manfred Golschinski, Leiter des Düsseldorfer Wahlamts, weist zwar darauf hin, dass es bisher nur einen entsprechenden Gesetzentwurf und noch kein Gesetz gibt. Und dass auch danach eine Vergrößerung der Stimmbezirke ja nicht vorgeschrieben sei, sondern nur gesetzlich ermöglicht werde. Dennoch geht auch in Düsseldorf die Tendenz in genau diese Richtung. Schon ohne den Anstoß durch das Landesgesetz plant die Stadt, die 13 Altenheime und fünf Kitas, in denen die Bürger bislang ihre Stimmen abgeben konnten, nicht mehr für diesen Zweck zu beanspruchen. „Das Risiko für Senioren und Kinder, durch die Wähler einer Ansteckungsgefahr ausgesetzt zu werden, wollen wir nicht eingehen“, sagt Golschinski. Die weitaus meisten der 315 Wahllokale der Stadt sind ohnehin in Schulen. Noch sei aber nicht entschieden, ob und in welchem Maße die wegfallenden Wahllokale in Kitas und Seniorenheimen durch solche in Schulen ersetzt werden.
Auch Wahlleiter Golschinski glaubt, dass sich der schon vorher bekannte Trend zu mehr Briefwahlen infolge Corona noch einmal verstärken wird. Und dass deshalb die 3500 Wahlhelfer auch mehr mit der Auswertung der Briefwahlresultate befasst sein werden. Sollte die Zahl der Wahllokale reduziert werden, so werde man zunächst bei denen ansetzen, die bei vergangenen Wahlen ohnehin nicht besonders frequentiert waren.