Das muss ein sicheres Fahrrad haben
Von der richtigen Beleuchtung bis zur Klingel. Die Polizei erklärt Erlaubtes und Verbotenes rund ums Radfahren.
Düsseldorf. Fahrräder müssen zwar nicht zum TÜV, trotzdem gelten auch für sie Regeln. In der Innenstadt kontrolliert die Polizei mit einer Doppelstreife — zwei Polizisten auf Fahrrädern — den zweirädrigen Verkehr. Die WZ hat mit Polizeioberkommissarin Noleen Riley über Vorschriften rund ums Rad gesprochen.
Beleuchtung „Jedes Licht am Fahrrad ist besser als gar keins“, sagt Riley. Oft sehe sie bei ihren Streiffahrten Radfahrer, die bei Dunkelheit kaum zu erkennen seien. Dabei ist klar geregelt, wie ein verkehrstüchtiges Rad beleuchtet sein muss: Grundsätzlich gehört zu einer funktionstüchtigen Beleuchtung ein Frontscheinwerfer samt Rückstrahler — also Reflektor —, ein rotes Rücklicht mit Rückstrahler, zwei gelbe Rückstrahler an den Pedalen sowie vorne und hinten je zwei an den Speichen. „Die Scheinwerfer müssen nicht zwangsläufig über einen Dynamo betrieben werden“, sagt Riley — auch batteriebetriebene Modelle seien in Ordnung. Wer nur mit unzureichender Beleuchtung unterwegs ist, riskiert ein Verwarngeld von 20 Euro. Wer eine Lampe hat, diese bei Dunkelheit aber nicht einschaltet, muss 15 Euro zahlen.
Bremsen Eine einzige Rücktrittsbremse reicht nicht aus, um im Straßenverkehr sicher unterwegs zu sein. „Jedes Fahrrad braucht zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen“, stellt Riley klar. Vor allem bei Rennrädern müsse da oft nachgebessert werden. Zehn Euro kostet ein Verstoß gegen diese Vorschrift.
Weitere Ausstattung Eine gut hörbare Klingel ist Pflicht, Dinge wie Schutzblech oder Kettenschutz sind es aber nicht.
Telefonieren Fürs Telefonieren gelten auf dem Rad die gleichen Regeln wie im Auto: „Das ist verboten“, sagt die Polizistin. Wer erwischt wird, zahlt 25 Euro. Allerdings gibt es auch fürs Zweirad Freisprecheinrichtungen, mit denen das Verbot umgangen werden kann - „zumindest, solange diese das Fahren nicht beeinträchtigen.“ Wer ein Navigationsgerät hat und dieses während der Fahrt bedient, bewege sich, genau wie im Pkw, in einer Grauzone.
Freihändig fahren Wer freihändig fährt, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer — und muss mit einem Verwarngeld von fünf Euro rechnen. Einhändig fahren ist hingegen erlaubt. Übrigens auch mit Kaffeebecher oder Brötchen in der Hand.
Punkte in Flensburg Auch Radler können Punkte in Flensburg kassieren. „Zum Beispiel, wenn man betrunken Rad fährt oder eine rote Ampel ignoriert“, erklärt Noleen Riley. Letzteres wird mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt geahndet. Nach Paragraf 3 der Straßenverkehrsordnung können Radfahrer sogar Geschwindigkeitsverstöße begehen.