Die blutige Spur des David K.
Der verurteilte Kindsmörder muss sich am 4. Januar wegen Totschlags vor dem Landgericht verantworten.
Düsseldorf. 1991 verging er sich an einem achtjährigen Mädchen und erdrosselte sie anschließend. Im Januar steht der verurteilte Mörder David K. erneut vor Gericht: Er muss sich wegen des Todes der Düsseldorferin Elisabeth F. verantworten. Die Anklage lautet auf Totschlag.
Im Juli soll er die 52-jährige Frau in ihrer Wohnung an der Erkrather Straße erstochen haben. Eine DNA-Spur in der Wohnung des Opfers führte die Ermittler auf die Fährte des damals 36-Jährigen. Die Fahndung nach ihm gestaltete sich schwierig: Denn David K. hatte keinen festen Wohnsitz, tauchte mal im Rheinland, mal in Hamburg auf.
Zuletzt war er dort wenige Tage nach dem Tod von Elisabeth F. wegen einer eingeworfenen Scheibe erkennungsdienstlich behandelt worden. Am 13. Juli nahm die Polizei ihn schließlich in Hamburg fest. Die Staatsanwaltschaft erhob im Herbst Anklage gegen David K. wegen Totschlags.
Als er 17 Jahre alt war, erwürgte er in Aachen ein Kind. Im November 1991 wurde er wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren verurteilt. Das Strafregister des Mannes weist insgesamt neun Eintragungen auf.
Wegen einer weiteren Straftat in Berlin wird zurzeit noch gegen David K. ermittelt. Im April 2009 war ein 45-jähriger Mann spurlos verschwunden. Die Berliner Ermittler stellten fest, dass seine Wohnung mit einem Spezialreiniger behandelt worden war. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Mann in seiner Wohnung getötet und die Leiche weggeschafft wurde.
Auch in Hamburg ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen David K. Eine Frauenleiche war gefunden worden, David K. in den Kreis der Verdächtigen gerückt. Die Ermittlungen sind jedoch inzwischen mangels Tatverdacht eingestellt worden.
Im Prozess vor dem Düsseldorfer Landgericht am 4. Januar wird ein Sachverständiger dazu Auskunft geben, ob im Fall einer Verurteilung eine Sicherungsverwahrung für K. denkbar wäre.