Seite war gesperrt worden Filmwerkstatt gewinnt Rechtsstreit gegen Facebook endgültig – „existenziell wichtig“

Düsseldorf · Nach eineinhalb Jahren hat das OLG nun endgültig geurteilt, dass die Sperrung der Vereinsseite nicht zulässig war.

Die Social-Media-Plattform Facebook gehört zum Meta-Konzern von Mark Zuckerberg.

Foto: dpa/Uli Deck

(ctri/dpa) Der US-amerikanische Internetkonzern Meta hat die Facebook-Seite der Filmwerkstatt in Düsseldorf zu Unrecht gesperrt. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am Donnerstag. Die Richter bestätigten damit eine vorherige Entscheidung des Landgerichts, das zuvor geurteilt hatte, dass die Facebook-Seite des gemeinnützigen Vereins zu Unrecht gesperrt worden war. Der Konzern habe die Seite ohne vorherige oder unverzüglich nachträgliche Begründung deaktiviert und auch keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Damit habe Meta seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, hieß es in der Begründung der Richter. Eine Revision gegen das Urteil ließ das OLG nicht zu.

Für die Filmwerkstatt endet damit ein anderthalb Jahre dauernder Rechtsstreit mit dem Social-Media-Riesen. Entsprechend erleichtert zeigte sich Jan Wagner, Leiter der Filmwerkstatt, im Gespräch. Er war auch bei der Urteilsverkündung im OLG dabei. Doch was war eigentlich genau geschehen?

Im Dezember 2021 war der Social-Media-Auftritt durch Meta ohne Angaben von Gründen gesperrt worden, nachdem die Filmwerkstatt eine Ankündigung ihres Programms auf dem Kanal veröffentlicht hatte.

Mutmaßlich wegen dieses Bildes wurde der Facebook-Auftritt der Filmwerkstatt gesperrt.

Foto: MFA+/Ciro Guerra

Eigentlich ein ganz normaler Vorgang, doch in dem Fall handelte es sich um ein Bild aus dem kolumbianischen Abenteuerfilm „Der Schamane und die Schlange“, der damals in der Kategorie „Bester ausländischer Film“ für den Oskar nominiert gewesen war. Zu sehen ist auf dem Bild eine Gruppe indigener Amazonas-Bewohner im Lendenschurz, die sich um einen europäischen Forscher im Leinenanzug gruppieren. Der Algorithmus der Plattform sah dabei mutmaßlich mehrere Richtlinien, etwa das unzulässige Zeigen von Nacktheit, verletzt – und sperrte den Auftritt der Filmwerkstatt kurzerhand.

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Für Jan Wagner und sein Team begann anschließend eine kleine Rechts-Odyssee. Die automatische Prüf-Funktion, mit der Nutzer gegen eine solche Entscheidung Einspruch erheben können, lief nach einem Monat ohne Ergebnis aus. „Danach haben wir auf allen möglichen Kanälen erfolglos versucht, einen Ansprechpartner bei Meta zu finden“, sagt Wagner. Selbst bei der Deutschland-Niederlassung des Konzerns in Hamburg fragte er an. Ohne Ergebnis. „Wir waren online quasi ausgesperrt und haben wirklich alles probiert, weil wir auf unsere Social-Media-Auftritte angewiesen sind. Die sind für alle kleinen, kulturellen Einrichtungen existenziell wichtig, um eine Community aufbauen zu können.“

Schließlich entschied sich der Verein, gegen den Konzern zu klagen. Das wäre ohne die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF) – eine gemeinnützigen Organisation aus Berlin, die Privatpersonen und Vereine bei der Wahrung ihrer Grundrechte rechtlich unterstützt – für die Filmwerkstatt kaum stemmbar gewesen. Die GFF vermittelte eine Kanzlei, deren Anwälte den Fall pro bono übernahmen. „Ohne die GFF wäre ein solcher Rechtsstreit für einen kleinen Verein wie unseren nicht möglich gewesen.“ Denn dafür brauche es auf Kartellrecht spezialisierte Anwälte, deren Honorare jedoch für die Filmwerkstatt kaum bezahlbar gewesen wären.

Mit dem Urteil ist das Thema für den Verein nun abgeschlossen. Man werde die Kanäle auf Facebook und Instagram, das ebenfalls zum Meta-Konzern gehört, weiter ganz normal bespielen. „Letztendlich ging es hierbei ja auch um die Freiheit der Kunst“, so Wagner. „Wir werden uns jedenfalls nicht selbst zensieren.“

(ctri ale)