Diebischer Kontrolleur
Der 36-Jährige war für schuldig befunden, Passagiere beim Sicherheitscheck am Düsseldorfer Flughafen bestohlen zu haben.
Düsseldorf. Valerie L. beteuert: „Ich habe nicht gestohlen.“ Doch in einem ersten Verfahren im vergangenen Jahr wurde er vor dem Amtsgericht für schuldig befunden, Passagiere beim Sicherheitscheck am Düsseldorfer Flughafen bestohlen zu haben. Dafür sollte er 80 Tagessätze zu je 40 Euro zahlen.
Bei einem Diebstahl und mehreren Versuchen hatten ihn Kollegen vom Sicherheitsdienst und eine Passagierin gesehen. Die Masche war einfach: Wenn die Passagiere ihre Wertsachen zum Durchleuchten in die Plastikkörbe legten, griff L. zu. Bei seiner Überführung steckten 465 Euro in der Unterhose und noch einmal 2000 Euro im Spind des 36-Jährigen.
Der gebürtige Ivorer, der mittlerweile mit einer Deutschen verheiratet ist, ein Reinigungsunternehmen führt und einen Einbürgerungsantrag gestellt hat, akzeptierte die Strafe trotz aller Unschuldsbekundungen.
Doch der Staatsanwaltschaft war sie zu niedrig — sie legte Berufung ein: L. habe schweren Diebstahl begangen, da er seine Vertrauensposition gegenüber den Passagieren ausgenutzt und gewerbsmäßig gestohlen habe.
Das Gericht sah den Tatbestand des schweren Diebstahls nicht erfüllt, erhöhte wegen des Vertrauensmissbrauchs die Strafe aber auf 130 Sätze zu je 30 Euro.