Doktortitel weg - Job weg: Gefeuerter Angestellter klagt

Düsseldorf (dpa). Nachdem ihm das Land Nordrhein-Westfalen verboten hatte, seinen Doktortitel zu führen, ist einem Angestellten in Düsseldorf fristlos gekündigt worden. Nun klagt der Leiter einer Steuerabteilung gegen seinen Rauswurf.

Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf wird sich an diesem Montag in zweiter Instanz mit dem Fall befassen. Der Kläger hatte seinen Doktor 2005 an einer privaten Universität in den USA erworben.

Nach einer anonymen Anzeige hatte ihm die Landesregierung das Führen des Titels untersagt. Daraufhin hatte ihm sein Arbeitgeber, ein Maschinenbau-Konzern, fristlos gekündigt: In der exponierten Position des Klägers sei das widerrechtliche Führen eines Doktortitels eine schwere Vertragsverletzung, die einen irreparablen Vertrauensverlust verursacht habe.

Dem war das Düsseldorfer Arbeitsgericht in erster Instanz nicht gefolgt: Der Kläger habe zunächst nicht gewusst, dass er den Doktortitel nicht habe führen dürfen. Die zuständige Meldebehörde habe den Titel unbeanstandet in die Personalpapiere eingetragen. Eine arglistige Täuschung sei nicht feststellbar. Außerdem sei weder der Betriebsrat, noch der Sprecherausschuss für leitende Angestellte vor der Kündigung angehört worden. Diese sei schon deswegen unwirksam.