Prozess in Düsseldorf Messerattacke auf Hausmeister vor Gericht
Düsseldorf · Der Angeklagte hatte laut Anklage den Hausmeister seiner Mutter zuvor darauf angesprochen, dass 2100 Euro aus der Wohnung verschwunden seien.
Wegen eines Mordversuchs in Gerresheim ist ab Dienstag ein 46 Jahre alter Tatverdächtiger vor dem Landgericht angeklagt. Ende Juli vergangenen Jahres soll er den 53-jährigen Hausmeister seiner Mutter rücklings mit einem Küchenmesser angegriffen und durch einen Stich erheblich verletzt haben. Nur, weil das Opfer laut Anklage trotz der Wunde noch weglaufen und der Angeklagte ihm nicht folgen konnte, sei es bei einem Versuch des heimtückischen Mordes geblieben.
Den Streit soll der Angeklagte damals zur Mittagszeit ganz gezielt angefangen haben. Er sei demnach eigens zum Hausmeisterbüro des 53-Jährigen gekommen, um den Wohnungsverwalter zur Rede zu stellen. Denn nach Ansicht des Angeklagten soll vier Wochen zuvor aus der Wohnung seiner Mutter angeblich ein Bargeldbetrag in Höhe von 2100 Euro verschwunden sein – und der 46-Jährige machte dafür den Hausmeister verantwortlich.
Mit diesem Vorwurf vor seinem Büro konfrontiert, habe das spätere Opfer allerdings abweisend reagiert. Vom Angeklagten des Diebstahls beschuldigt, soll sich der Hausmeister weggedreht haben, um das Gespräch darüber einfach zu ignorieren. Dabei habe der 53-Jährige dem Angeklagten den Rücken zugedreht. Der soll daraufhin ein mitgebrachtes Küchenmesser mit einer Klingenlänge von rund 20 Zentimetern gezogen und dem Hausmeister damit von hinten einen wuchtigen Stich versetzt haben.
Die Anklage geht jetzt davon aus, dass sich das Opfer direkt danach vom Tatort entfernt hat. Doch wegen „körperlicher Einschränkungen“, so heißt es dort weiter, sei der Angeklagte nicht in der Lage gewesen, dem um Hilfe rufenden Hausmeister zu folgen. Nur deshalb sei es dem 46-Jährigen nicht gelungen, seinen Tötungsplan gegen den Hausmeister durch weitere Stiche zu vollenden.
Angeklagt ist er neben diesem Mordversuch auch wegen gefährlicher Körperverletzung. Bei seiner Festnahme und danach soll sich der Tatverdächtige zu diesen Vorwürfen nicht geäußert haben. Nach vorliegenden Informationen ist zu Prozessauftakt aber mit einer umfangreichen Aussage des 46-Jährigen zu rechnen. Das Schwurgericht hat für die Prüfung des Falles bisher fünf Verhandlungstage eingeplant, ein Urteil ist demnach Anfang März vorgesehen.