Neue Kontrollpunkte Besucher beanstanden 3G-Kontrollen im UKD

Bilk · (semi) Besucher kritisieren die Prüfung der 3G-Pflicht am Universitätsklinikum (UKD). Der Krankenversorger hat jetzt zwei zentrale Registrierungsstellen auf dem weitläufigen Gelände eingerichtet, wo Besucher und auch Begleitpersonen ihren 3G-Status nachweisen müssen, bevor sie ein Gebäude betreten.

Die Uniklinik hat mehrere Zugänge aufs Gelände, hier ist der Eingang von der Moorenstraße aus zu sehen.

Foto: Christoph Schroeter

Die Anlaufstellen befinden sich im ZOM II (Gebäude 11.50 bis 11.54) und in der Eingangshalle der MNR-Klinik (Gebäude 13.50/13.51).

„Die Uniklinik mutet Angehörigen viel zu lange Wege zu. Nicht jeder ist mobil genug, um von dort noch zum eigentlich angestrebten Gebäude zu gehen“, meint die Angehörige einer Patientin.

Das UKD verweist auf die räumlichen Gegebenheiten

„Das ist unfassbar, meine Frau und ich haben ein Kind auf der Frühchenstation, sind beide geimpft, machen einmal die Woche einen PCR-Test und haben neben den Jobs und anderen Kindern keine Chance, jeden Tag unsere Registrierungsbändchen in dem genannten Zeitfenster abzuholen“, kritisiert ein Vater. Geöffnet sind die Stellen montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr, samstags, sonntags und feiertags in der Zeit von 10 bis 18 Uhr. Ein anderer Angehöriger kritisiert, dass das UKD keine Impfausweise
akzeptiert.

Das UKD verweist auf die räumlichen Gegebenheiten. „Am UKD haben wir ein sehr großes Campus-Gelände mit knapp 100 verschiedenen Zugangsmöglichkeiten. Die Kontrollen, die jetzt vorgeschrieben sind, sind also für uns eine sehr viel größere Herausforderung als wahrscheinlich in kleinen, zentralen Einheiten“, heißt es im Facebook-Konto des UKD.

Außerdem weist das Klinikum darauf hin, dass der 3G-Status in den Ambulanzen wiederum schon direkt bei den Anmeldungen überprüft
werde.

Dass das Haus keine Impfausweise annimmt, wird damit begründet, dass der Sicherheitsdienst an den Kontrollpunkten (anders als in Apotheken) nicht die Gültigkeit der Aufkleber (Chargennummer) prüfen könne. Das von Apotheken kostenlos ausgestellte und standardisierte Impf-Zertifikat (elektronisch oder auf Papier) könne der Sicherheitsdienst aber wiederum überprüfen.