Lärmaktionsplan Beteiligungsportal für Bürger startet am 8. Januar
Düsseldorf · Ab Montag können sich Bürger an der Fortschreibung des Lärmaktionsplans beteiligen.
. (june) Seit Montag können sich die Menschen in Düsseldorf, die von Verkehrslärm an Straßen, Eisenbahnlinien oder durch den Flughafen betroffen sind, an der Fortschreibung des Lärmaktionsplans beteiligen. Bis Sonntag, 4. Februar, können sie im Beteiligungsportal NRW lärmbelastete Orte und Quellen in Düsseldorf melden. Auch Vorschläge zur Lärmbekämpfung sind erwünscht. Möglich ist die Teilnahme online unter beteiligung.nrw.de/portal/duesseldorf/beteiligung/themen. Menschen ohne Internetzugang können sich unter 0211 8925077 im Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz melden. Die Stadt stellt außerdem verschiedene Informationen zur Verfügung. Unter www.duesseldorf.de/laerm finden sich Lärmkarten, Betroffenheitsanalysen und Grundlagen zur Lärmaktionsplanung. Dort sind auch die Maßnahmen aufgeführt, die bereits ergriffen wurden. Im Anschluss werden die Rückmeldungen ausgewertet und fließen in den Entwurf eines neuen Lärmaktionsplanes ein. Diese vierte Variante des Plans soll im vierten Quartal 2024 in Kraft treten. Der Beigeordnete für Mobilität und Umwelt, Jochen Kral, erklärte hierzu, dass der Plan das kommunale Steuerungskonzept zur Bekämpfung der Lärmbelastung vor Ort sei. Hiermit werde man Maßnahmenschwerpunkte für die kommenden Jahre festlegen. „Das Votum der betroffenen Bürgerinnen und Bürger hat besonderes Gewicht, weil diese die Situation schließlich aus eigener Erfahrung kennen.“ Daher hofft er auf eine gute Resonanz und rege Teilnahme. Damit könne man Einfluss nehmen, welche Maßnahmen mit welcher Priorität durchgeführt werden – von der Fahrbahnsanierung über Rasengleise hin zur Förderung von Lärmschutzfenstern oder der Einrichtung von Tempo-30-Zonen. Den rechtlichen Rahmen für den Lärmaktionsplan setzt die EU: Seit 2007 muss regelmäßig alle fünf Jahre der Umgebungslärm ermittelt und kartiert sowie ein Minderungskonzept entwickelt werden.