Geplanter Ausbau des Reisholzer Hafens „Hafenalarm“ will Gutachten einsehen
Düsseldorf · Die Bürgerinitiative hat am Montag einen Antrag zum Informationsfreiheitsgesetz gestellt und fordert die Offenlage.
(rö) Dass die städtische Planungsdezernentin Cornelia Zuschke der Bürgerinitiative Hafenalarm zugesagt hat, dass eine Zusammenfassung der Machbarkeitsstudie für den Ausbau des Reisholzer Hafens schnellstmöglich öffentlich gemacht werden solle, reicht deren Mitgliedern nicht. Mit Datum von Montag hat die Bürgerinitiative „den Anspruch auf Offenlegung beim Planungsamt nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW geltend gemacht“.
Die Bürgerinitiative fordert die Offenlegung innerhalb der nächsten vier Wochen von zwei Dokumenten: Der „Machbarkeitsstudie des interdisziplinären Gutachterkonsortiums zum Hafen Reisholz“, sowie den Abschlussbericht der Rechtsanwaltskanzlei „May u.a. Frankfurt“ über die Sondierungsphase der Mediation, die es zwischen Stadt, Initiative und Hafenentwicklungsgesellschaft gegeben hatte, wie es in einem Schreiben von Hafenalarm an die Stadt heißt. Die Anwälte sollen 2020 in ihrem Abschlussbericht geraten haben, in das Mediationsverfahren zu gehen, passiert ist aber nichts.
Planungsdezernentin Cornelia Zuschke, die zugleich Aufsichtsratsvorsitzende der Hafen Düsseldorf-Reisholz Entwicklungsgesellschaft ist, hatte in einer schriftlichen Antwort an die erste Forderung der Initiative zur Offenlage der Machbarkeitsstudie vor einigen Wochen widersprochen. Die Studie enthalte auch firmeninterne Daten und Überlegungen neben denen, die für die Planung notwendig seien. Diese gingen weiter über Aspekte der Stadtplanung im Sinne von Bauleitplanung und Würdigung nachbarschutzrechtlicher Aspekte und damit den Anspruch auf Öffentlichkeit hinaus. Diese Antwort hat Hafenalarm nun dazu bewogen, auf eine Veröffentlichung über das Informationsfreiheitsgesetz zu bestehen.
Doch in den Erläuterungen zum IFG heißt es auch, dass der Antrag auf Informationszugang abzulehnen ist, soweit durch die Übermittlung der Information ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart wird und dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entstehen würde. Entsprechendes gilt für Informationen, die wegen ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung im öffentlichen Interesse geheimzuhalten sind. Das gilt nicht, wenn die Allgemeinheit ein überwiegendes Interesse an der Gewährung des Informationszugangs hat und der eintretende Schaden nur geringfügig wäre. Im Zweifelsfall ist der oder dem Betroffenen vorher Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Auf Anfrage teilte die Stadt gestern lediglich mit, dass „die Bürgerinitiative Hafenalarm heute einen Antrag nach IFG gestellt hat. Dieser wird aktuell geprüft.“ Da die Stadt keine Statistik führt, konnte der Sprecher nicht sagen, wie oft solche Anträge gestellt würden.
Die Bürgerinitiative Hafenalarm kämpft seit über zehn Jahren gegen den Ausbau des Reisholzer Hafens mit Containerterminals. Eine Vergrößerung des Geländes soll es nicht mehr geben, wohl aber sollen zwei Container-Kran-Brücken gebaut werden.