Verkehrsversuch in Düsseldorf-Oberkassel Verkehrsversuch auf der Luegallee verschiebt sich wohl in das Jahr 2023
Düsseldorf · Eigentlich sollte der sechsmonatige Verkehrsversuch in diesem Jahr stattfinden. Die Stadt ist aber noch mit einer „finalen Abstimmung“ beschäftigt.
(gaa) Sechs Monate lang sollte eigentlich in diesem Jahr auf der Luegallee der Verkehrsversuch mit Tempo 30 stattfinden. Die Bezirksvertretung 4 hatte in ihrer Sitzung Ende März der Verwaltung mehrheitlich den Auftrag gegeben, ein Planungskonzept für die Luegallee zusammen mit dem Belsenplatz zu erstellen und noch 2022 die Temporeduzierung zu testen. Sowohl Anwohner als auch die Gewerbetreibenden der Oberkasseler Einkaufsstraße sollten zu ihren Erfahrungen bei dem Verkehrsversuch befragt werden. Dass dies 2022 nichts mehr wird, steht bei einem Blick in den Kalender längst fest, doch auch starten wird der Versuch in diesem Jahr wohl nicht mehr.
Die Stadt ließ die Frage, wann denn nun Tempo 30 auf der Luegallee konkret getestet wird, unbeantwortet. „Sobald die letzten Abstimmungen erfolgt sind und die aktuellen Verkehrszahlen ausgewertet wurden, wird schnellstmöglich mit der Umsetzung des Tests begonnen“, teilte ein Stadtsprecher ohne konkret zu werden mit. Aktuell befinde sich die Verwaltung noch in einer finalen Abstimmung, „das heißt, die Grundlagen zur Einrichtung von Tempo 30 werden derzeit evaluiert. Dazu wurden unter anderem aktuelle Verkehrszahlen erhoben, die noch final ausgewertet werden müssen“.
Allerdings musste sich mit dem Thema Tempo 30 auf der Luegallee im vergangenen Juni auch erst noch einmal der Anregungs- und Beschwerdeausschuss auseinandersetzen. Er lehnte den Antrag der „Aktionsgemeinschaft Verkehrsberuhigung Düsseldorfer Straße“ ab, den von der Bezirksvertretung beschlossenen Test auszusetzen. Die Aktionsgemeinschaft befürchtet seit Jahren, dass die Temporeduzierung auf der Luegallee zu einer noch höheren Belastung für die parallel liegende Düsseldorfer Straße führt. Deshalb solle die Düsseldorfer Straße auch für den Durchgangsverkehr gesperrt werden.
Seit Juni sind aber nun wieder mehrere wertvolle Monate vergangen, denn die Entwicklung der Luegallee sind zentrale Zukunftsthemen. Nun heißt es aber erst einmal abwarten, bis die Verwaltung ihre „finale Abstimmung“ abgeschlossen hat. Sie teilte noch mit, dass für die Einrichtung von Tempo 30 die rechtlichen Voraussetzungen auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung gelten. „Dies können unter anderem der Schutz von sensitiven Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser sein oder die Einhaltung des Luftreinhalte- und/oder Lärmaktionsplans“, sagt der Sprecher.