Ordnungs- und Servicedienst OSD-Mitarbeiter beleidigt: Drei Monate auf Bewährung
Düsseldorf · Weil er einen OSD-Mitarbeiter beleidigt hatte, wurde ein 44-Jähriger zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung hat das Amtsgericht jetzt einen Mann (44) verurteilt, der am 15. September 2017 während eines Einsatzes einen Mitarbeiter des städtischen Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) beleidigt hatte. Der Richter ging damit - aufgrund zahlreicher und einschlägiger Vorstrafen sowie zweier laufender Bewährungszeiten des Mannes - über die vom Staatsanwalt geforderte Geldstrafe von 800 Euro hinaus.
Wegen einer Beschwerde über störendes Verhalten von Menschen war ein dreiköpfiges Streifenteam des OSD am Nachmittag des 15. Septembers 2017 zur Heinz-Schmöle-Straße gefahren. Dort trafen sie fünf Menschen an, die laut grölten und Alkohol tranken. Der Platz um die Gruppe herum war stark vermüllt. Die OSD-Mitarbeiter sprachen die Leute an und forderten sie auf, den Ort zu verlassen. Bis auf einen Mann verhielten sich die anderen kooperativ und räumten das Feld.
Der heute 44-Jährige dagegen versuchte, die Einsatzkräfte zu provozieren und weigerte sich, ihrer Aufforderung zu folgen. Nachdem einer der OSD-Mitarbeiter den Mann erneut aufgefordert hatte, die Heinz-Schmöle-Straße zu verlassen und er dies erneut verweigerte, nahm der OSD-Mann die Personalien des Störenfriedes auf, um einen Platzverweis und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige zu fertigen. Danach wurde der Mann aufgefordert, dem Platzverweis nun umgehend nachzukommen. Er beleidigte daraufhin den OSD-Mitarbeiter im Beisein eines Kollegen mit "Scheiß Araber". Dafür erhielt er jetzt vom Amtsgericht die Quittung. Der 44-Jährige akzeptierte das Urteil.