Nach Vorfall in Düsseldorf Unfallbahn wird für Prüfung stillgelegt
Düsseldorf · Ein Junge war mit seinem Arm in der Bahn eingeklemmt und dadurch mitgeschleift worden. Jetzt laufen die Ermittlungen, wie es zu diesem Unfall kommen konnte.
Nach dem schweren Unfall eines Neunjährigen mit einer Bahn der Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) im U-Bahnhof Nordstraße laufen die Ermittlungen auf Hochtouren, ein Ergebnis gibt es aber noch nicht. Der Junge hatte kurz vor der Abfahrt mit seinem Arm in die sich schließende Tür gegriffen, war dann eingeklemmt, einige Meter mitgeschleift und schwer verletzt worden.
Ein Polizeisprecher teilt auf Anfrage am Freitag mit, dass Videoaufnahmen ausgewertet und Zeugen vernommen worden seien. Zudem werde ein Sachverständiger eingesetzt, der die dafür stillgelegte Bahn überprüfen soll. Zwar hätten wohl erste Tests der Tür keine Auffälligkeiten ergeben, aber es müsse sichergestellt sein, dass es keine versteckten Defekte gebe.
Auch die DVG bestätigt Kontrollen an der Unfallbahn. Ob auch weitere Bahnen des Typs B80C Düwag gecheckt werden müssen, hänge von den Ergebnissen der Untersuchung ab. Auch die Rheinbahn setzt übrigens Fahrzeuge des Typs B80 ein. Die Fahrzeuge stammen aus den 80er-Jahren. Laut DVG sind die Türen mit einer so genannten Schaltleistentechnik als Sicherheitsmechanismus ausgestattet. Auf Nachfrage zur Funktionsweise teilt die DVG, dass die elektrischen Schaltleisten Gegendruck erfassen, wodurch die Türen wieder aufgehen sollen. Weiter führt das Unternehmen aus: „Kurz vor dem Schließen der Türen werden die Schaltleisten abgeschaltet.“ Bei Tests werde ein Prüfstab benutzt, der eine Breite von 30 Millimetern hat. Alle 3000 Kilometer werde das Sicherheitssystem von „fachkundigem Personal“ der DVG überprüft. „Das in diesem Fahrzeugtyp verbaute System ist unauffällig“, teilt der Verkehrsbetrieb mit. Auch besondere Vorfälle habe es in den vergangenen Jahren nicht gegeben.
Auch Experte Holger Wilhelm von Tüv-Rheinland sieht grundsätzlich keine besondere Anfälligkeit des verwendeten Sicherheitssystems, das Normen und Standards erfüllen müsse und vielfach getestet sei. Allerdings sagt er auch, dass in neuen Bahnen zumeist eine Lichtschrankentechnologie verwendet wird, sodass kein Gegendruck zum erneuten Öffnen der Tür nötig ist und diese auch direkt reagiert, wenn sich etwas in der Tür befindet. Eine Hundeleine etwa könne einem Gegendrucksystem so eher Schwierigkeiten machen. Bei Tests habe er auch schon erlebt, dass eine Hand stecken blieb. Die genaue Reaktion der Systeme müsse eingestellt werden. „Es gibt eben keine 100-prozentige Sicherheit.“ Dennoch sei das Risiko sehr gering, wenn man etwa mit einem Körperteil in eine sich schließende Tür greife. Auch wenn das in der Praxis ja oft von Fahrgästen gemacht wird, sagt die DVG ganz klar: „Die Türen von Schienenfahrzeugen dürfen nur über die innen im Fahrzeug und außen am Fahrzeug angebrachten Druckknöpfe von den Fahrgästen geöffnet werden.“
Bei allen technischen Aspekten stellt sich natürlich auch die Frage nach dem Verhalten des Fahrers, der nach dem Unfall einen Schock erlitten hat. Eine Sprecherin sagt dazu: „Selbstverständlich hat unser Fahrpersonal die Anweisung zu prüfen, ob ein Fahrzeug abfahrtsbereit ist.“