Düsseldorf Polizeieinsatz: Zuständig ist Verwaltungsgericht
Düsseldorf · Das Tauziehen um einen umstrittenen Polizeieinsatz vor zwei Jahren geht weiter. 330 Demonstranten gegen das Versammlungsgesetz wurden eingekesselt.
(veke) War es rechtens, dass die Polizei bei einer Protestaktion im Juni 2021 rund 330 Demonstranten über mehrere Stunden eingekesselt hat? Um diese Frage hat sich ein Rechtsstreit entwickelt, der seit fast zwei Jahren über mehrere Instanzen geführt wird. Nun hat das Oberverwaltungsgericht in Münster eine Entscheidung über die Zuständigkeit gefällt: Demnach muss das Verwaltungsgericht Düsseldorf über diese Frage entscheiden. Die Polizei hatte dagegen Beschwerde eingelegt, diese hat das OVG zurückgewiesen. Ein Ende des Tauziehens rückt damit in Sicht.
Es geht um einen umstrittenen Polizeieinsatz bei einer Demonstration am 26. Juni 2021 in Düsseldorf. Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten“ hatte zu dem Protest aufgerufen, überwiegend linke Gruppierungen beteiligten sich. Am Abend kesselte die Polizei mehrere Hundert Demonstranten ein. Die Polizei hatte das mit dem unkooperativen Verhalten vieler Teilnehmer erklärt. Sie hätten durch das Hochhalten von Bannern und Aufspannen von Regenschirmen gegen das Vermummungsverbot verstoßen, zudem seien Polizisten angegriffen worden. Die Demonstranten hingegen warfen der Polizei vor, unnötig Gewalt angewendet zu haben. Hundert Demonstrationsteilnehmer seien verletzt, auch Minderjährige über Stunden in einem Polizeikessel festgehalten und Journalisten angegriffen worden. Die Polizei versicherte im Nachgang, die Eingekesselten mit Trinkwasser versorgt zu haben. Angeforderte Mobil-Toiletten waren laut Innenministerium jedoch nicht geliefert worden, weshalb die Demonstranten ihre Notdurft über einem Gully verrichten mussten. Die Minderjährigen wurden – so der Vorwurf der Demonstranten – teilweise erst nach 23 Uhr ihren Eltern übergeben. Das hatte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) später eingeräumt.
Zwei der Demonstranten wollen feststellen lassen, dass die Einkesselung rechtswidrig war und hatten kurz nach der Protestaktion gegen die Polizei geklagt. Die Polizei hingegen hat nicht das Verwaltungsgericht als zuständig gesehen, sondern ein Strafgericht – da die Einkesselung eine Form der Strafverfolgung gewesen sei. Die Polizei hatte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt, die aber zurückgewiesen wurde: Das polizeiliche Handeln habe mehr dazu gedient, weitere Verstöße gegen Versammlungsauflagen zu verhindern, also der Gefahrenabwehr. Nun liegt es also am Verwaltungsgericht in Düsseldorf zu entscheiden.