Düsseldorfer Schornsteinfeger im Pech: Awista entsorgt sein Werkzeug

Koffer mit Mess- und Prüfgeräten stand nur ganz kurz neben der Plastik-Mülltonne. Jens S. fordert 6000 Euro Schadensersatz.

Pech hatte ein Schornsteinfeger in Düsseldorf, als die Awista einfach sein Werkzeug mitnahm und schredderte.

Foto: Lübke, Kurt (kul)

Düsseldorf. Als Glücksbringer sind Schornsteinfeger immer gern gesehen. Doch manchmal erwischt auch sie das Pech. Wie Jens S., der seinen Werkzeugkoffer nur mal schnell abstellen wollte, allerdings neben einer Plastik-Mülltonne der Awista. Deren Mitarbeiter machten ganze Arbeit, packten den Kunststoff-Koffer mit in ihren Wagen, wo er mit allen Geräten zerstört wurde. Nun klagt der Bezirk-Schornsteinfeger gegen die Awista und fordert 6000 Euro Schadensersatz.

Jens S. war am 9. November vor drei Jahren gerade von einem Einsatz gekommen. Er wollte allerdings noch schnell einen Zettel in den Briefkasten eines Kunden stecken, den er zum abgesprochenen Termin nicht angetroffen hatte. Der allerdings wohnte fünf Häuser weiter.

„Ich habe den Wagen der Awista noch um die Ecke fahren sehen“, erklärte der Schornsteinfeger in seiner Klage. Er hatte sich darüber aber offenbar keine großen Gedanken gemacht. Ebenso wenig wie die Müllwerker, die den Koffer mit Mess- und Prüfgeräten, der neben der gelben Tonne stand, einfach einpackten und schredderten.

Der Schonsteinfeger argumentiert, dass die Awista-Mitarbeiter nicht einfach ungeprüft Dinge mitnehmen dürfen, die neben den Mülltonnen stehen. Sie hätten sich den Werkzeug-Koffer vorher zumindest einmal ansehen müssen.

Die Awista und ein Vertreter des Rechtsamtes wiesen jede Schuld von sich. Verwiesen wurde unter anderem auf ein Urteil aus Bonn. Da hatten Möbel sogar nur in einer Einfahrt gestanden und waren vom Sperrmüll entsorgt worden. Auch in dem Fall wurde die Schadensersatzklage abgewiesen.

Die Richterin versuchte vergeblich, beide Parteien zu einem Vergleich zu bewegen. Sie machte dem Schornsteinfeger allerdings wenig Hoffnung. Entscheidend sei, dass Jens S. gesehen habe, wie der Müllwagen um die Ecke kam. Von da an hätte er die Szenerie zumindest im Auge behalten müssen. Darum trage er eine erhebliche Mitverantwortung an dem Geschehen. Ob er zumindest einen Teil des Schadens ersetzt bekommt, steht noch nicht fest. Seine Entscheidung wird das Gericht am 13. März bekannt geben.