Düsseldorf Educon-Prozess: Vier Jahre Haft für Therapeutin?

Staatsanwaltschaft plädierte im Educon-Prozess: „Kinder litten sehr.“

Foto: Martin Gerten/dpa

Düsseldorf. Autistische Kinder wurden stundenlang gefesselt, mit Wasser begossen, festgehalten, bis sie unter Atemnot litten, oder bekamen kein Essen. Alles angeblich im Dienste der umstrittenen Festhalte-Therapie. Seit Juli vergangenen Jahres wird vor dem Landgericht aufgearbeitet, was in den beiden Educon-Wohngruppen der Graf-Recke-Stiftung tatsächlich geschehen ist. Am Dienstag forderte die Staatsanwaltschaft Haftstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung und des Missbrauchs von Schutzbefohlenen. Die frühere Gruppenleiterin soll vier Jahre ins Gefängnis, ihr Ehemann zwei Jahre. Für eine ehemalige Mitarbeiterin sind ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung beantragt worden.

Die 44-jährige Gruppenleiterin sei der „Kopf des Ganzen“ gewesen. Sie habe ihr Prestige in den Vordergrund gestellt und ihre Dominanz ausgenutzt, um Mitglieder ihres Teams mit hinein zu ziehen. Dabei habe sie auch berufliche Existenzen vernichtet und ihre Mitarbeiter regelrecht manipuliert. Positiv sei bei ihr lediglich zu bewerten, dass sie keine Vorstrafen hat und ihr Motiv ursprünglich war, den Kindern zu helfen. Sie sei außerdem bis zum Schluss völlig uneinsichtig gewesen: „Sie halten sich für ein Opfer, sind aber die Täterin.“

Es sei eindeutig nachgewiesen, dass die Grenzen zu einer Therapie weit überschritten waren. Man habe auf den Videos gesehen, wie die Kinder über Stunden gelitten haben. Die Behauptung, dass alle Behandlungsmethoden mit dem Erfinder der Festhalte-Therapie abgesprochen gewesen waren, sei unwahr. Es sei auch kein einziger Fall nachgewiesen, dass Erziehungsmaßnahmen aus Notwehr erforderlich waren. Die Angeklagten hätten in Kauf genommen, dass die neun bis 15 Jahre alten Jungen und Mädchen Schäden „mit unabsehbaren Folgen“ davon trugen.

Für die 44-Jährige und ihren Ehemann beantragte die Staatsanwaltschaft außerdem ein fünfjähriges Berufsverbot. Es sei nicht auszuschließen, dass sie auch in Zukunft eine Gefahr für Kinder sind. Am 4. April wird das Urteil verkündet.