Eltern wollen Kinder vor Süchtigen schützen
Kinder gehen auf eine weiter entfernte Schule, damit sie den Kamper Acker meiden.
Düsseldorf. Morgens, halb acht, in Holthausen: Frank Heuner macht sich mit Töchterchen Neele auf den Schulweg und sammelt zugleich auch die Freundinnen Nele und Jule ein. Obwohl die Kinder aus der Henkelsiedlung rund um die Straße Am Falder fast kreuzungsfrei in die St.-Apollinaris-Grundschule an der Itterstraße gehen könnten, haben die Eltern sie an der Adolf-Klarenbach-Schule an der Walter-Rathenau-Straße angemeldet. Der Grund: Der Nachwuchs soll die Methadonpraxis an der Itterstraße weiträumig umgehen. Damit er mit den Alkoholikern und den anderen Süchtigen am Kamper Acker nicht in Berührung kommt.
Auch Michaela Skowronek wird im nächsten Jahr ihre Zwillinge Timo und Mia nicht an der Itterstraße anmelden, sondern an der Adolf-Klarenbach-Schule. Wie fast alle aus der idyllischen Einfamilienhaus-Siedlung westlich des Elbroich-Parks. Dort ist ein kleines Dorf mitten in der Großstadt entstanden. In fast jeder der Doppelhaushälften lebt mindestens ein Kind, sie spielen gemeinsam auf den Grünflächen, man feiert gemeinsam ein Sommerfest — und man geht gemeinsam zur Schule. Damit die Kinder sicher über die Straße kommen, eskortiert im ersten Schuljahr abwechselnd ein Elternteil die Truppe.
Die Henkelsiedlung ist eine Welt für sich, der zur absoluten Selbstständigkeit eigentlich nur ein Tante-Emma-Laden fehlt. Oder zumindest ein Bäcker. Nötig wäre das nicht, denn das Einkaufszentrum am Kamper Acker liegt nahe, doch gefühlt trennen die beiden Bereiche Welten. „Ich bin dort beim Einkaufen zwar noch nie bedroht worden, dennoch habe ich stets ein ungutes Gefühl“, sagt Michaela Skowronek. Seit einiger Zeit ist Ehemann Gero stellvertretender Vorsitzender im CDU-Ortsverband. Im Rat würde er gerne etwas an der Situation ändern. Doch er weiß, dass es schwierig ist.
Denn schon der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Wolfgang Janetzky (CDU), ebenfalls Holthausener, hat sich die Zähne daran ausgebissen. Per Gericht wurde ihm untersagt, die Probleme in der Praxis öffentlich anzuprangern.