Gericht Er hat zwei Menschen getötet: Gewalttäter wird abgeschoben
Ein 62-jähriger Türke hatte vergeblich vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf geklagt, weil er Angst vor Blutrache hat. Er fühlt sich bis heute unschuldig.
Düsseldorf. Er hat zwei Menschen umgebracht. Vor drei Jahren wurde Bayram A. wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt. Im Mai vergangenen Jahres sollte der 62-Jährige in die Türkei abgeschoben werden. Dagegen wehrte er sich vor dem Verwaltungsgericht, weil er befürchtet, in seiner Heimat Opfer der Blutrache zu werden. Doch damit scheiterte er, die Klage wurde abgewiesen, weil der Mann sich bis heute nicht mit seinen Taten auseinandergesetzt hat.
1980 war Bayram A. nach Deutschland gekommen. In der Türkei hatte er im Streit einen Mann erschossen und war zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Da er eine Türkin in Düsseldorf heiratete, wurde der Bauhelfer zunächst geduldet, bekam später eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung.
Doch im Oktober 2014 rastete der Mann erneut aus. Vor einem türkischen Café in Eller kam es zu einer tödlichen Auseinandersetzung mit einem 47-jährigen Nachbarn. Vorausgegangen war eine jahrelange Fehde, denn die Familien leben auch in der Türkei praktisch Haus an Haus. Bayram A. hatte das spätere Opfer für das Scheitern seiner Ehe mitverantwortlich gemacht.
Am Tag der Tat soll der 62-Jährige seinen Nachbarn zunächst beschimpft und bedroht haben. Als der mit einer Eisenstange in der Hand zurückkehrte und ihn angriff, wehrte sich Bayram A. mit einem Messer. Sein Kontrahent lag bereits hilflos am Boden, da stach er noch fünf Mal zu. Der 47-Jährige verblutete.
Doch immer noch sieht sich der Bauhelfer als ein Opfer der Justiz: „Wenn er mich nicht angegriffen hätte, wäre das alles nicht passiert.“ Bis heute fühlt sich der 62-Jährige unschuldig, was übrigens auch für die erste Tat in der Tü kei gilt. Zudem wurde Bayram A. auch in der Haft auffällig. Nach einem Streit mit einem Mithäftling wurde er vom Küchendienst suspendiert. Darum durfte er auch während der Verhandlung die Handschellen nicht abnehmen.
Das Verwaltungsgericht entschied sich, die Klage gegen die Abschiebung abzuweisen. Zum einen sieht es eine „erhebliche Wiederholungsgefahr“. Außerdem habe sich Bayram A. nicht mit den Taten auseinandergesetzt: „Es gibt keine Einsichten, dass er zwei Menschen getötet hat.“ Eine Gefahr, dass Bayram A. sich in der Türkei vor Blutrache fürchten muss, sieht das Gericht nicht. Dazu wurde sogar eine Stellungnahme des Auswärtigen Amtes eingeholt. Gegen das Urteil kann allerdings noch Einspruch eingelegt werden.