Esprit verzichtet auf Rechtsmittel im Arena-Namens-Streit

Düsseldorf/Ratingen. Der Modehandelskonzern Esprit mit Sitz in Ratingen verzichtet darauf, gegen das Urteil im Streit um die Düsseldorfer Arena gerichtlich vorzugehen. Anfang März hatte das Düsseldorfer Landgericht entschieden, dass die Kündigung des Vertrags für die Namensrechte an der Esprit-Arena unwirksam sei.

Foto: Bernd Nanninga

Die Berufungsfrist endete am 10. April.

Ein Sprecher des Unternehmens erklärte am Freitag: "Esprit hat sich als großes Standortunternehmen in der Region Düsseldorf unabhängig von seiner Rechtsauffassung dafür entschieden, den Rechtsweg nicht weiter zu verfolgen. Ausschlaggebend dafür war, dass eine Fortführung des Verfahrens durch alle Instanzen das Klima am Standort Düsseldorf nachhaltig belasten würde und damit negative Auswirkungen für alle Beteiligten einschließlich der Arena, der Fortuna, für Düsseldorf und auch für Esprit hätte."

Esprit hatte den Vertrag im letzten Jahr gekündigt und beim Landgericht Düsseldorf geklagt. Grund: Das Unternehmen warf der städtischen Betreibergesellschaft schwerwiegende Vertragsbürche vor, nachdem während des Eurovision Song Contests im Jahr 2011 der Namenszug an der Arena verdeckt worden war..

Nun akzeptiert Esprit das Urteil vom März und verzichtet auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtswirksam.